Durch den Angriff auf die Ukraine hat Russland auch gegen seine Verpflichtungen beim Europarat verstoßen. Nach der – in der Geschichte des Europarats einmalig – Suspendierung der Mitgliedschaft wurde Russland nunmehr endgültig aus dem Europarat ausgeschlossen.
Keine Bindung an EMRK, Verfahren ausgesetzt
Um dem Ausschluss zuvorzukommen, hatte Russland zu Beginn der Woche formell seinen Austritt erklärt. Damit kündigte Russland auch die Bindung an die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf, womit das Land auch nicht mehr der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterliegt. Der Gerichtshof in Straßburg hat daher alle Verfahren gegen Russland vorerst ausgesetzt. Zunächst müssten die „rechtlichen Konsequenzen“ des Ausschlusses geprüft werden, teilte das Gericht mit. Nach Angaben des Gerichts vom Jänner wurden 24 Prozent der rund 70.000 beim EGMR anhängigen Verfahren von Russen und Russinnen angestrengt.
In der Geschichte des Europarats gab es nur einmal einen ähnlichen Vorgang, als sich 1969 die griechische Militärdiktatur zurückzog, um dem Ausschluss zu entgehen. 1974 wurde Griechenland dann wieder aufgenommen.
Hier geht’s zur Pressemitteilung des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte …