Impfpflicht gegen COVID-19 wird ausgesetzt

Coronavirus

Gestern wurde von Verfassungsministerin Edtstadler bekannt gegeben, dass aufgrund der Rückmeldungen der ExpertInnenkommission keine andere Möglichkeit bestehe, als die Impfpflicht zur Gänze – und nicht nur die Strafbestimmungen – auszusetzen.

Man sei jetzt in einer anderen Situation als im Dezember, bei Bedarf könne man die Impfpflicht ohne gesetzliche Änderung wieder in Geltung setzen, um die Bevölkerung zu schützen und die Gesundheitsvorsorge aufrechtzuerhalten. Um möglichst flexibel reagieren zu können, habe man diese Vorgangsweise bei der Gesetzwerdung gewählt.

In seiner Antrittsrede im Bundesrat legte Gesundheitsminister Johannes Rauch Gründe für die Entscheidung zur Aussetzung der Impfpflicht dar. Er verwies dabei auf den Bericht der Impfkommission, der in Abwägung von Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit einer Impfpflicht die Aussage treffe, dass deren Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich, allerdings mit Blick auf den Herbst Vorsorge zu treffen sei.

Bis der nächste Bericht der Impfkommission vorliegt, werde man nicht bis Ende Mai abwarten, sondern Vorbereitungen treffen, zumal die Prognosen für den Herbst hinsichtlich einer möglichen neuen Corona-Variante unsicher seien. Rauch betonte auch, dass das Aussetzenung der Impfpflicht nicht mit der Aussage verknüpft sei, dass das Impfen nicht wirkt. Auch laut Impfkommission sei das Gegenteil der Fall, insbesondere wenn es um schwere Krankheitsverläufe und Long-Covid gehe. Was die „Gesamtgemengelage“ anbelangt, sei er um Balance bemüht. Den Dialog mit den „total unterschiedlichen Zugängen“ wolle er führen.

Hier geht’s zum ersten Bericht der Kommission zum begleitenden Monitoring der Impfpflicht vom 08.03.2022…

Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz …

Heftige Debatte im Bundesrat über Impfpflicht und Pandemiebekämpfung …

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