Die Landespolizeidirektion Wien hatte eine im März 2021 angezeigte „Kundgebung für Frieden und Demokratie in Kurdistan“ untersagt, da die öffentliche Zurschaustellung der vom Symbole-Gesetz verbotenen Symbole der PKK (Kurdischen Arbeiterpartei) zu erwarten sei und dieses Verbot auch von der Versammlungsbehörde zu beachten sei.
Die Beschwerde beim VfGH richtete sich gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien, in dem dieses die Untersagung für rechtmäßig befunden hatte. Das Verwaltungsgericht Wien war davon ausgegangen, dass das Symbole-Gesetz ein unmittelbar wirksames, auch von der Versammlungsbehörde zu beachtendes Verbot enthalte. Das Verbot nach dem Symbole-Gesetz, ein bestimmtes Symbol zu verwenden, habe für die Untersagung einer Versammlung eine bestimmte Indizwirkung.
Die Bundesregierung hat vor rund einem Monat weitreichende Lockerungen beschlossen, die am 5. März in Kraft getreten sind. Die laut dem Gesundheitsminister neue Prognoserechnung komme zu einer deutlich anderen Einschätzung als die bisherigen Prognosen. Demnach werde erst in den nächsten Wochen ein Rückgang der aktuellen Zahlen erwartet. Die angespannte Situation werde also noch deutlich länger dauern als bisher erwartet.



