Vertriebenen-Verordnung regelt Aufenthaltsrecht für Menschen aus der Ukraine
Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS genehmigte der Hauptausschuss die sogenannte Vertriebenen-Verordnung (166/HA). Sie gewährt Personen, die ab dem 24. Februar 2022 aufgrund des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, ein Aufenthaltsrecht in Österreich. Dazu zählen ukrainische StaatsbürgerInnen und Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die vor dem 24. Februar einen Schutzstatus in der Ukraine hatten. Auch Familienangehörige, also EhepartnerInnen, minderjährige Kinder und sonstige enge Verwandte, sind vom Aufenthaltsrecht umfasst. Ukrainische Staatsangehörige, die bereits vor dem 24. Februar in Österreich waren und wegen des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können, haben ebenfalls ein Aufenthaltsrecht – auch, wenn ihr Titel eigentlich nicht verlängert wurde oder ihr Visum abgelaufen ist.
Das vorübergehende Aufenthaltsrecht gilt bis 3. März 2023 und verlängert sich automatisch um jeweils sechs Monate, längstens jedoch ein Jahr. Betroffenen Personen wird ein Ausweis von Amts wegen ausgestellt.
Mit der Verordnung wird die auf EU-Ebene reaktivierte Massenzustrom-Richtlinie für Österreich umgesetzt. Die Kosten für die Grundversorgung der aufgenommenen Personen teilen sich Bund und Länder im Verhältnis 60:40, wird vom Ministerium angeführt. Man geht von ca. 50.000 bis 60.000 Menschen aus, die nicht bloß kurzfristig nach Österreich kommen. Für den Zeitraum 2022-2026 rechnet man daher mit einem budgetären Mehraufwand von 958 Mio. €. Kosten für eine rasche Schaffung von Quartieren fallen zusätzlich an, können aber derzeit noch nicht abgeschätzt werden, weil die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern noch laufen.
Hier geht’s zur Vertriebenen-Verordnung BGBl. II Nr. 92/2022 vom 11.03.2022 …
Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz …
Siehe auch: Ukraine: Europäische Union aktiviert sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“