
Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts und Vorsitzender der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung, spricht sich gegen eine Freigabe von Cannabis aus.
Philipp Aichinger (Die Presse)
„Die Frage ist, ob es ein gesellschaftliches Bedürfnis gibt, die Zahl der legalen Drogen noch zu erhöhen. Ich würde sagen, eher nein“, meint Forsthuber. Eine Legalisierung wäre „problematisch“. Eine rechtspolitische Frage sei es freilich, ob man Cannabisdelikte wie bisher im Strafrecht oder im Verwaltungsstrafrecht (also wie Verkehrsstrafen) sanktioniere, meint Forsthuber.
Strafrecht besser als Verwaltungsrecht