Asylverfahren 2: VfGH weiter mit Asylfällen überlastet

presse-logo1500 Asylwerber wandten sich heuer an den Verfassungsgerichtshof. Im Schnitt dauert ein Asylverfahren 82 Tage.

(Die Presse)

 Asylwerbern steht wieder der Weg zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) offen. Die damit verbundene Hoffnung, dies würde den Verfassungsgerichtshof entlasten, hat sich aber nicht erfüllt. Wie dessen Präsident Gerhart Holzinger mitteilte, werden heuer rund 1500 Asylfälle beim VfGH landen. Das sind sechsmal so viele wie im Jahr 2007.

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Asylverfahren 1: Dublin-System droht Kollaps

Flücht6575834Bloße Fiktion der Geltung der Menschenrechte reicht nicht aus

Dass die bloße Fiktion der Geltung der Menschenrechte nicht ausreicht, hatte der Europäische Gerichtshof in Straßburg schon in den „Griechenland-Fällen“ festgestellt, und bereits im Jahr 2011 die Abschiebung von Asylsuchenden nach Griechenland als Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtekonvention (EMRK) – also als unmenschliche und erniedrigende Behandlung – eingestuft. Seitdem werden europaweit keine Abschiebungen mehr nach Griechenland vorgenommen.

Jetzt lässt der Gerichtshof mit einer Entscheidung betreffend die Abschiebung von Asylwerbern nach Italien aufhorchen. Der Gerichtshof in Straßburg hat am Dienstagvormittag entschieden, dass ein afghanisches Elternpaar mit seinen sechs Kindern nicht aus der Schweiz nach Italien abgeschoben werden dürfe.

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Glückspielgesetz: Die nächste Runde wird eingeläutet

foto: epa/federico gambarini
foto: epa/federico gambarini

Was herauskommt, wenn miserable Legistik, massive Lobbyarbeit und überlebte innerstaatliche Kompentenzverteilung auf das Europarecht treffen, kann am Beispiel des Glückspielrechts sehr genau beobachtet werden: Ein ganzer Regelungsbereich wird unvollziehbar.

Das zeigen die Erfahrungen in einer Vielzahl von Verwaltungsstrafverfahren, die vor den Verwaltungsgerichten (und davor vor den UVS) geführt wurden. Das Verwaltungsgericht Oberösterreich gelangte nach der Einholung einer Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-390/12) gar zu dem Schluss, dass das österreichische Glückspielgesetz unionsrechtswidrig sei, da die Behörden keinen Beleg dafür erbracht hätten, dass Kriminalität oder Spielsucht im Zusammenhang mit Glücksspiel “tatsächlich ein erhebliches Problem” darstelle.

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Amtsgeheimnis versus Informationsfreiheit – die Verwaltungsgerichte sollen entscheiden

1399515573911-amtsgeheimnisfx800Glaubt man der im Herbst 2013 veröffentlichten internationalen Studie „Global Right to Information Rating“ ist Österreich, was den Zugang seiner Bürgerinnen und Bürger zu Informationen betrifft, mit seinem Auskunftspflicht-Gesetz Schlusslicht unter 95 vergleichbaren Staaten.

Das gerade bekanntgegebene Scheitern der sogenannten „Transparenzdatenbank“ – damit sollte die Vergabe der 19 Milliarden Förderungen offengelegt werden – scheint diesen Befund zu bestätigen. Jetzt hakt es auch bei dem von der Bundesregierung angekündigten „Informationsfreiheitsgesetz“.

Nach dem im Frühjahr 2014 vorgelegten Entwurf sollte der Zugang zur Informationsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger ab 2016 erleichtert werden. Die Zurverfügungstellung von Informationen soll die Regel werden und das Amtsgeheimnis zur Ausnahme. Die derzeit im Verfassungsrang stehende Verschwiegenheitspflicht der Behörden (Amtsgeheimnis) wird gestrichen und durch eine Reihe konkreter Geheimhaltungsgründe ersetzt. Weiters wird ein Recht auf „Zugang zu Informationen“ geschaffen.

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VwGH Judikatur/ Verfahrensrecht

Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens durch Beschluss

Die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 45 Abs. 1 VStG durch das Verwaltungsgericht hat  in Beschlussform zu ergehen (vgl. Eder/Martschin/Schmid, Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte, K 3. zu § 50 VwGVG).

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Cannabis: Strafrichter warnen vor Freigabe

Bild: (c) REUTERS (ALESSANDRO BIANCHI)
Bild: (c) REUTERS (ALESSANDRO BIANCHI)

Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts und Vorsitzender der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung, spricht sich gegen eine Freigabe von Cannabis aus.

Philipp Aichinger (Die Presse)

„Die Frage ist, ob es ein gesellschaftliches Bedürfnis gibt, die Zahl der legalen Drogen noch zu erhöhen. Ich würde sagen, eher nein“, meint Forsthuber. Eine Legalisierung wäre „problematisch“. Eine rechtspolitische Frage sei es freilich, ob man Cannabisdelikte wie bisher im Strafrecht oder im Verwaltungsstrafrecht (also wie Verkehrsstrafen) sanktioniere, meint Forsthuber.

 Strafrecht besser als Verwaltungsrecht

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Verwaltungsgerichte und richterliche Standesvertretung

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„Le juge est la bouche de la loi“ – Der Richter  ist der Mund des Gesetzes (Montesquieu)

VerwaltungsrichterInnen sind es also, die dem Gesetz, dem Willen des Volkes, Stimme und Ausdruck verleihen. Damit erhebt sich aber die Frage, ob auch jemand für die VerwaltungsrichterInnen spricht und deren Interessen Ausdruck verleiht?

Beim 2. “Forum Verwaltungsgerichtbarkeit” hat sich Markus Thoma als Vertreter des Dachverbandes der VerwaltungsrichterInnen (DVVR) mit der Frage beschäftigt, ob Verwaltungsrichterinnen und Richter eine Interessenvertretung brauchen.

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Zentrale Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister bringen Änderungen bei Behördenzuständigkeit

ZPR_logo_verschoben[1]Die ursprünglich bereits im Jahr 2013 vorgesehene Einführung eines Zentralen Personenstandsregisters (ZPR)und eines Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) wurde um ein Jahr verschoben und startet mit 1.November 2014.

Informationen über die Geburt, die Ehe und den Tod, also die zentralen Informationen über einen Menschen, wurden bisher in den Städten und Gemeinden von jedem Standesamt lokal verwaltet und händisch in Geburten-, Ehe- oder Sterbebuch, die sogenannten Personenstandsbücher, eingetragen. Die Daten waren auf mehr als 1.400 Behörden, teils mit lokalen EDV-Anwendungen, verstreut. Ähnlich stellte sich die Situation bei den Staatsbürgerschaftsevidenzen dar.

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Zeitpunkt der Erlassung eines Erkenntnisses ist unklar- Prüfungsbeschluss des VfGH

vfghlogoNach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes ist das Zusammenspiel von mündlicher Verkündung eines Erkenntnisses und dessen schriftlicher Ausfertigung unklar.

Da die Frage, wann ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes in rechtliche Existenz tritt, also als „erlassen“ gilt, für den Rechtsschutz von grundlegender Bedeutung ist, wurde die Prüfung des § 29 VwGVG und des § 82 Abs.1 zweiter Satz VfGG beschlossen.

Beim Verwaltungsgericht Wien wurde in einem administrativen Verwaltungsverfahren eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt und das abweisende Erkenntnis nach Ende der Verhandlung mündlich verkündet. Vom Beschwerdeführer wurde zur Erhebung der Beschwerde nicht die Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Erkenntnisses abgewartet, sondern bereits vor Zustellung der schriftlichen Ausfertigung gegen das mündlich verkündete Erkenntnis Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben.

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Lehrerin soll SchülerInnen beschäftigt haben: 40.000 Euro Strafe verhängt

orf_apaFür eine Veranstaltung des ORF-Landesstudio Kärnten unter dem Titel „60 Jahre Funkhaus“ wurde zwischen dem ORF und einer Schule (einer höheren Bundeslehranstalt für Wirtschaftliche Berufe) vereinbart, dass die Schule im Rahmen des Unterrichts das Catering Service für die Veranstaltung übernimmt.

Die Speisen wurden im Schulunterricht zubereitet, die Zutaten wurden vom ORF bezahlt. Aufgrund einer anonymen Anzeige führte die Finanzpolizei eine Kontrolle der Feier des ORF durch. Im Zuge dieser Kontrolle wurden insgesamt 34 Schülerinnen und Schüler bei Servier- und Küchenarbeiten in Schulkleidung angetroffen.

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