Finanz will auf Strafregister zugreifen

PassAuch Zugriff auf Beweismittel anderer Verfahren soll erlaubt werden. Datenschützer melden Verfassungsbedenken an

Andreas Schnauder (Der Standard)

Die Finanz soll leichter an für sie relevante Daten gelangen. Die dafür in einem Gesetzesentwurf vorgelegten Änderungen gehen Datenschützern aber deutlich zu weit. So stößt sich die Datenschutzbehörde u. a. daran, dass die Finanzstrafbeamten künftig Zugriff auf das Elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem (Ekis) haben sollen, in dem neben dem Strafregister Fingerabdrücke, Kfz-Informationen oder Passdaten gespeichert sind.


Dieser „völlig uneingeschränkte Zugriff“ auf das Ekis stehe im Widerspruch zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in das Recht auf Datenschutz, heißt es dazu in der Stellungnahme der Datenschutzbehörde. Auf jeden Fall bedürfe es einer Bestimmung, die Eingriffe konkretisiert und begrenzt und damit sicherstellt, dass nur Einsicht in Daten genommen wird, die für die Finanzstrafverfahren „unbedingt benötigt“ werden.

Selbiges gelte auch für den Umstand, dass das Bundesfinanzgericht dieselben Befugnisse wie die Behörden erhalten soll. Auch das Vorhaben, wonach in gerichtlichen Finanzstrafverfahren gewonnene Beweise an die Abgabenbehörden übermittelt werden dürfen, geht den Datenschützern zu weit.

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