Forum Verwaltungsgerichtbarkeit: Noch wenig Konkretes

War es die erst kurze Zeitspanne von rund 10 Monaten, die seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte vergangen ist oder lag es doch an der Themenwahl der Vortragenden? Wer sich beim „2. Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit“ konkrete Aussagen zum Spannungsverhältnis zwischen Verfahrensökonomie und Rechtsstaatlichkeit (so der Titel der Veranstaltung) erhofft hatte, wurde – zumindest teilweise – enttäuscht.

Ingrid Siess-Scherz, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, bedauerte eingangs, dass der Gerichtshof seine letzte Session erst vor kurzem beendet habe, eine Reihe von interessanten Entscheidungen daher noch nicht diskutiert werden können, da sie noch nicht zugestellt sind. Sie ermunterte aber die Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte, ihre Bedenken gegen die Verfassungskonformität gesetzlicher Bestimmungen nicht nur in ihren Entscheidungen anklingen zu lassen, sondern konkret in Anfechtungen umzusetzen. Selbst ein abweisendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes über eine Anfechtung leiste einen wertvollen Beitrag zur Rechtssicherheit.

Christoph Kleiser, Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes, wies im Wesentlichen auf die Erkenntnisse zur Verhandlungspflicht und zur Verpflichtung des Gerichts in der Sache selbst zu entscheiden hin. Weiters betonte er, künftig sei die Einzelfallgerechtigkeit Sache der Verwaltungsgerichte, der Verwaltungsgerichtshof sehe  seine Rolle (nahezu ausschließlich) im Treffen von Grundsatzentscheidungen. Überraschend seien die Auswirkungen der Einführung des Revisionsmodells auf den Arbeitsanfall des Verwaltungsgerichtshofes, der doch weit unter den erwarteten Zahlen liege. Aber auch in diesem Fall sei es für eine seriöse Beurteilung noch zu früh sein.

„Problemzonen“ nicht angesprochen

Trotz des engagierten Tagungsthemas wurde eine Reihe von „Problemzonen“ im Themenfeld „Verfahrensökonomie versus Rechtsstaatlichkeit“ nicht angesprochen. Etwa die schlechte Ausstattung einiger Verwaltungsgerichte, insbesondere mit nichtrichterlichem Personal. Oder die in vielen Bereichen immer noch bestehende personelle und organisatorische Verflechtung der Ämter der Landesregierung mit den sie kontrollierenden Gerichten. Diese zeigt sich derzeit insbesondere bei der Einführung des elektronischen Aktes, die bei allen elf Verwaltungsgerichten unterschiedlich erfolgt ,ohne dass die betroffenen Richterinnen und Richter, obwohl damit massiv in die gerichtsinternen Arbeitsabläufe eingegriffen wird, eingebunden sind. Im Bereich des Justizministeriums, wo die Vorarbeiten für die Einführung eines elektronischen Aktes bereits laufen, werden die Vertreter der Richtervereinigung den Vorbereitungsarbeiten selbstverständlich beigezogen.

Um auch die Interessen der Verwaltungsrichterinnen und Richter gegenüber den verschiedenen Dienstgeber wirksam vertreten können, benötige es eine gerichtsübergreifende, starke Standesvertretung, so die Conclusio im abschließenden Vortrag des Vertreters des Dachverbandes der VerwaltungsrichterInnen, Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Markus Thoma.

Teilen mit: