Zentrale Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister bringen Änderungen bei Behördenzuständigkeit

ZPR_logo_verschoben[1]Die ursprünglich bereits im Jahr 2013 vorgesehene Einführung eines Zentralen Personenstandsregisters (ZPR)und eines Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters (ZSR) wurde um ein Jahr verschoben und startet mit 1.November 2014.

Informationen über die Geburt, die Ehe und den Tod, also die zentralen Informationen über einen Menschen, wurden bisher in den Städten und Gemeinden von jedem Standesamt lokal verwaltet und händisch in Geburten-, Ehe- oder Sterbebuch, die sogenannten Personenstandsbücher, eingetragen. Die Daten waren auf mehr als 1.400 Behörden, teils mit lokalen EDV-Anwendungen, verstreut. Ähnlich stellte sich die Situation bei den Staatsbürgerschaftsevidenzen dar.


Mit der Schaffung eines Zentralen Personenstandsregisters ZPR, geht nicht nur die zentrale Führung von Personenstandsfällen, sondern grundsätzlich auch der Entfall der Bücherstruktur (z.B. Geburtenbuch, Ehebuch etc.) und der „klassischen“ örtlichen Zuständigkeit einher.

Bürgerinnen/Bürger können künftig bei der „Personenstandsbehörde ihrer Wahl“ Urkunden ausstellen lassen und es ist beispielswiese nicht mehr notwendig, im Zuge einer Eheschließung bis zu drei Personenstandsbehörden (Standesämter) zu kontaktieren. Für Eheschließungen im Ausland wird künftig kein (mit einem aufwendigen Verfahren verbundenes) Ehefähigkeitszeugnis mehr ausgestellt, sondern muss lediglich ein Auszug aus dem ZPR vorgelegt werden. Weiters entfällt der Urkundennachweis im Personenstandsfall (z.B. Eheschließung).

Durch Schaffung eines Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters können unabhängig vom Wohnsitz überall Bestätigungen in Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft ausgestellt werden. In einer weiteren Umsetzungsphase wird es Bürgerinnen/Bürgern auch ermöglicht, via e-card Staatsbürgerschaftsnachweise selbst auszudrucken.

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