Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts und Vorsitzender der Fachgruppe Strafrecht in der Richtervereinigung, spricht sich gegen eine Freigabe von Cannabis aus.
Philipp Aichinger (Die Presse)
„Die Frage ist, ob es ein gesellschaftliches Bedürfnis gibt, die Zahl der legalen Drogen noch zu erhöhen. Ich würde sagen, eher nein“, meint Forsthuber. Eine Legalisierung wäre „problematisch“. Eine rechtspolitische Frage sei es freilich, ob man Cannabisdelikte wie bisher im Strafrecht oder im Verwaltungsstrafrecht (also wie Verkehrsstrafen) sanktioniere, meint Forsthuber.
Strafrecht besser als Verwaltungsrecht
Das Strafrecht erlaubt diverse Reaktionen gegenüber Cannabiskonsumenten, etwa die Diversion: So legen Staatsanwälte die Anzeige auf eine Probezeit zurück. Bei einem weiteren Delikt ist vor einer Diversion aber jedenfalls der Weg zum Arzt Pflicht.
Unverbesserliche Konsumenten können mit bis zu sechs Monaten Haft oder mit Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden (für Dealer sind natürlich höhere Strafen möglich). „Mir scheint aufgrund der differenzierten Sanktionsmöglichkeiten das Strafrecht das bessere Instrument zu sein“, erklärt Forsthuber. Im Verwaltungsstrafrecht sei ein derart unterschiedliches Eingehen auf Einzelfälle nicht möglich.