Die heimische Justiz hinkt hinsichtlich der personellen Ausstattung im europäischen Vergleich deutlich hinterher.
Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Europarates zur Qualität der europäischen Justizsysteme, die sich auf Datenmaterial aus dem Jahr 2012 bezieht. Demnach gibt es in Österreich fast dreimal weniger Staatsanwälte als im europäischen Durchschnitt.
Vier Staatsanwälte für 100.000 Einwohner
Während hierzulande 4,1 Staatsanwälte pro 100.000 Einwohner ermitteln, sind es in Europa im Schnitt 11,65. Dementsprechend fällt die Aktenbelastung für die einzelnen Anklagevertreter aus: In Österreich hat jeder Staatsanwalt im Durchschnitt 1.529 neue Fälle pro Jahr zu bearbeiten. Europaweit sind es 452 neue Fälle pro Staatsanwalt.
Auch bei den Richtern hinkt Österreich hinterher. In Österreich kommen auf 100.000 Einwohner 18,3 Richter erster Instanz. Der europäische Schnitt liegt bei 21. Interessantes Detail am Rande: Die Anzahl an Richtern ist in Österreich seit 2006 um fast zehn Prozent gesunken.
Auch beim nicht richterlichen Personal liegt Österreich der Studie der European Commission for the Efficiency of Justice (CEPEJ) zufolge weit unter dem europäischen Mittel.
Trotz allem vergleichsweise zügige Verfahren
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