Verwaltungsgerichte und richterliche Standesvertretung

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„Le juge est la bouche de la loi“ – Der Richter  ist der Mund des Gesetzes (Montesquieu)

VerwaltungsrichterInnen sind es also, die dem Gesetz, dem Willen des Volkes, Stimme und Ausdruck verleihen. Damit erhebt sich aber die Frage, ob auch jemand für die VerwaltungsrichterInnen spricht und deren Interessen Ausdruck verleiht?

Beim 2. “Forum Verwaltungsgerichtbarkeit” hat sich Markus Thoma als Vertreter des Dachverbandes der VerwaltungsrichterInnen (DVVR) mit der Frage beschäftigt, ob Verwaltungsrichterinnen und Richter eine Interessenvertretung brauchen.

Elf Verwaltungsgerichte, die unterschiedlichen Rechtsträgern (Bund und Ländern) zugeordnet sind, bedeuten elf unterschiedliche Organisations-, Dienst- und
Besoldungsrechte für die Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter. Dies bedeutet, dass VerwaltungsrichterInnen für gleiche Arbeit unterschiedlich entlohnt werden und auch unterschiedliche Absicherungen ihrer richterlichen Unabhängigkeit genießen.

Ziel des Dachverbandes ist die umfassende Vertretung der beruflichen Interessen der Mitglieder der Verwaltungsgerichte. Diese Interessenvertretung soll auch mit anderen richterlichen Interessen- und Standesvertretungen auf nationaler und internationaler Ebene koordiniert werden.

Kollege Thoma,  Richter am Verwaltungsgerichtshof, beleuchtet ausgehend von der Entwicklung der richterlichen Standesvertretung im Bereich der Justiz die Anforderung an eine richterlichen Interessenvertretung, deren Verhältnis zur Personalvertretung und die Herausforderungen, die auf den DVVR zukommen.

Die überarbeitete Fassung des Vortrages gibt‘ hier …pdf-icon

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