Forschung verlangt „bessere“ Daten

In Österreich erheben zahlreiche unterschiedliche Stellen Daten aus allen Lebensbereichen. Zur Bewertung komplexer Situationen fehlen trotzdem weitgehend notwendige Informationen – das hat auch die Datensituation rund um das Coronavirus gezeigt. Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE) hat nun das heimische Datenökosystem prüfen lassen und kommt zu einem durchwachsenen Fazit.

Im Auftrag des RFTE hat eine Gruppe renommierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Expertinnen und Experten – darunter Komplexitätsforscher Peter Klimek, Simulationsforscher Niki Popper, WU-Wien-Experte Jesus Crespo Cuaresma, Statistik-Austria-Direktor Tobias Thomas, Politikwissenschaftlerin Barbara Prainsack und die Wissenschaftsforscherin Helga Nowotny – ein Positionspapier zu Strategien für Österreichs Datenmanagement formuliert.

Der Forschungsrat leitete daraus eine Empfehlung mit drei wesentlichen und drängenden Maßnahmen ab: die politische Priorisierung einer nationalen Datenstrategie, die Entwicklung einer umfassenden Dateninfrastruktur und die Förderung einer positiv konnotierten Wahrnehmung des Themas Daten in der breiten Öffentlichkeit.

Pandemie hat Datenlücken offengelegt

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Ehemalige EGMR-Richterin: Reform der EMRK nicht erforderlich

In einem Interview in der „Kleinen Zeitung“ spricht sich Eli­sa­beth Stei­ner, von 2001 bis 2015 Ös­ter­reichs Rich­te­rin am Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof für Men­schen­rech­te, gegen Re­form­wün­sche an der Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on aus.

Die Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on sei ein un­glaub­lich bahn­bre­chen­der Text, sie sei in den 1950er-Jah­ren ent­stan­den und nach wie vor einer der größ­ten Mei­len­stei­ne der Mensch­heits­ge­schich­te, so Steiner. Eine Reform der EMRK, die sie nicht für erforderlich halte, wäre schon deshalb ein langwieriger Prozess, weil die EMRK als völ­ker­recht­li­cher Ver­trag nur durch die 46 Vertragsstaaten geändert werden könne, die alle an einen Tisch kom­men und sich mit all ihren un­ter­schied­li­chen Rechts- und Wer­te­vor­stel­lun­gen auf eine Än­de­rung ei­ni­gen müssten.

Dass die EMRK so stark von Rich­ter­sprü­chen ge­prägt ist, liege im Wesen der Kon­ven­ti­on. Die un­ter­schied­lichs­te Mei­nun­gen, Kul­tu­ren und Rechts­sys­te­me der Mitgliedsstaaten müssten auf einen Nenner gebracht werden. Das sei Aufgabe der Rich­ter.

Li­ving In­stru­ment“ zur Weiterentwicklung der Konvention

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Scheidender BVwG-Präsident: Kapazität war doppelt überschritten

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte am Jahresende 2019 vor allem infolge der Flüchtlingswelle 2015/16 rund 40.000 offene Fälle. „Wir waren deutlich über unserer Kapazität – um das 1,5-Fache bis Doppelte“, so der scheidende BVwG-Präsident Harald Perl vor Journalistinnen und Journalisten.

Mittlerweile seien aber 90 Prozent dieser Rückstände abgebaut. „Bedauerlich“ findet er, dass seine Nachfolge trotz seines Pensionsantritts am 1. Dezember noch immer nicht geklärt ist.

Perl steht seit dessen Gründung im Jahr 2014 an der Spitze des mit rund 220 Richtern ausgestatteten BVwG. Das Gericht ist die Beschwerdeinstanz in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung (ausgenommen Finanzrecht) und entscheidet etwa über Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Bereich Fremdenwesen und Asyl, Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich Bediensteten im Bundesbereich, öffentliche Vergaben des Bundes und Umweltverträglichkeitsprüfungen.

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„Recht auf saubere Luft“: Geschätzte 240.000 Menschen in der EU durch Feinstaubbelastung vorzeitig gestorben

Trotz besserer Luftqualität sind im Jahr 2020 rund 240.000 Menschen in der EU durch Feinstaubbelastung vorzeitig gestorben, so die aktuelle Schätzung der EU-Umweltagentur (EEA). Menschen in Städten sind besonders gefährdet: 96 % der Stadtbevölkerung waren Feinstaubbelastungen ausgesetzt, die über dem von der Weltgesundheitsorganisation festgelegten gesundheitsbezogenen Richtwert von fünf Mikrogramm per Kubikmeter lagen.

Schadstoffe in der Luft stellen nach wie vor die größte von der Umwelt ausgehende Gesundheitsgefahr dar. Sie sind laut dem EEA-Bericht einer der Hauptgründe für frühzeitige Todesfälle und Erkrankungen. Herzkrankheiten und Schlaganfälle seien am häufigsten die darauf zurückgehende Todesursache, gefolgt von Lungenkrebs und anderen Lungenkrankheiten.

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Judikatur / Verkehrsrecht (Deutschland): Betrunkener Mitfahrer auf E-Scooter verliert Fahrerlaubnis wegen Festhaltens an der Lenkstange

Auch einem betrunkenen Mitfahrer auf einem E-Scooter kann vorläufig der Führerschein entzogen werden, wenn dieser sich an der Lenkstange festhält. Mit der Entscheidung bestätigte das Landgericht Oldenburg ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts. Zur Begründung hieß es, dass der Mitfahrer durch das Festhalten an der Lenkstange das Fahrzeug auch mitgeführt habe (Beschluss des LG Oldenburg vom 7.11.2022, AZ 4 Qs 368/22).

Im konkreten Fall stand der Beschuldigte hinter dem Fahrer auf dem Elektroroller. Eine Polizeikontrolle ergab, dass der Beschuldigte 1,2 Promille Alkohol im Blut hatte. Das Amtsgericht Oldenburg entzog ihm deshalb wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vorläufig die Fahrerlaubnis.

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DVVR: Stellungnahme zur aktuellen Novelle des RDStG; Forderung nach Besetzungsvorschlägen richterlicher Personalsenate auch für Leitungsfunktionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Dachverband der Verwaltungsrichter begrüßt den vorliegenden Entwurf der 2. Dienstrechts-Novelle 2022 (230/ME XXVII. GP) und fordert Besetzungsvorschläge richterlicher Personalsenate nach dem Vorbild des RStDG auch für Leitungsfunktionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung europäischer Standards.

In seiner Stellungnahme verweist der DVVR dazu auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Zusammenhang mit der Ernennung von Richterinnen und Richtern. Der EGMR hat bereits mehrfach betont, dass die materiellen Voraussetzungen für die Ernennungsentscheidung so beschaffen sein müssten, dass sie bei den davon mittel- oder unmittelbar Betroffenen keine berechtigten Zweifel an der Neutralität und Unempfänglichkeit ernannter Richterinnen und Richter für äußere Faktoren aufkommen lassen. Demgemäß beurteilt er die Ernennung von Richterinnen und Richtern durch ein Organ der Exekutive nur dann als mit den Rechtsstaatsgrundsätzen der Europäischen Union vereinbar, wenn im Ernennungsverfahren die Stellungnahme eines von der Politik unabhängigen Gremiums eingeholt wird.

Die Stellungnahme des DVVR verweist weiters auf den zweiten vorläufigen Umsetzungsbericht von GRECO, in dem neuerlich moniert wird, dass in Österreich die richterliche Mitwirkung am Auswahl- und Ernennungsverfahren von Richterinnen und Richtern nicht flächendeckend umgesetzt sei, sowie auf die Kritik der Europäische Kommission im Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022. Dort wird Österreich ausdrücklich empfohlen, „der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Justiz an den Ernennungen des Präsidenten und Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs sowie der Präsidenten und Vizepräsidenten von Verwaltungsgerichten zu beteiligen, und dabei europäische Standards für die Ernennung von Richtern und die Auswahl von Gerichtspräsidenten zu berücksichtigen“. Die genannten Kritikpunkte und Ziele des Entwurfs gelten im Besonderen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, in der nicht nur drei, sondern zwei Dutzend Leitungsstellen (PräsidentInnen und VizepräsidentInnen der elf Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofes) ohne Einholung von Vorschlägen richterlicher Personalsenate besetzt werden.

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Dieselgate“: EuGH räumt anerkannten Umweltvereinigungen Klagerecht gegen EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge mit verbotenen „Abschalteinrichtungen“ ein

Die Deutsche Umwelthilfe hatte vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht die Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamts angefochten, mit der für bestimmte Fahrzeuge der Marke Volkswagen die Verwendung einer Software zur Verringerung des Recyclings von Schadstoffen nach Maßgabe der Außentemperatur genehmigt wurde.

Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe stellte ein solches Thermofenster eine gemäß dem Unionsrecht unzulässige Abschalteinrichtung dar.

Die Bundesrepublik Deutschland machte geltend, dass die Deutsche Umwelthilfe für eine Anfechtung der streitigen Entscheidung, mit der eine EG-Typgenehmigung geändert wird, nicht klagebefugt und ihre Klage daher unzulässig sei. Im Übrigen sei das in Rede stehende Thermofenster mit dem Unionsrecht vereinbar.

Auslegung des Übereinkommens von Aarhus über Zugang zu Informationen, Beteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten

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LVwG Steiermark:  Position des Präsidenten/der Präsidentin ausgeschrieben

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat die Position des Präsidenten/der Präsidentin des Landesverwaltungsgerichtes zur Nachbesetzung ausgeschrieben.

Keine Rechtsprechungserfahrung erforderlich; Geimpfte bevorzugt  

Das Anforderungsprofil ist sehr allgemein gehalten, Rechtsprechungserfahrung oder Fremdsprachenkenntnisse werden nicht gefordert, allerdings wird Bewerberinnen und Bewerbern mit Nachweis einer COVID-19 Schutzimpfung bei gleicher fachlicher Eignung der Vorzug gegeben(!).

Europäische Standards weiterhin negiert

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Verwaltungsgerichtshof hält Dienstbeurteilungen von Verwaltungsrichter_innen durch gewählte Personalsenate für nicht verfassungskonform

Bei ihrer Einrichtung sind nahezu alle Verwaltungsgerichte dem Vorbild der ordentlichen Gerichtsbarkeit gefolgt und haben die Dienstbeurteilung der Richter_innen durch Personalsenate/ausschüsse vorgesehen, bei denen die überwiegende Anzahl der Mitglieder von der Vollversammlung gewählt werden.

Kollegiale Justizverwaltung oder Rechtsprechung

Nun sind beim Verwaltungsgerichtshof in einem Revisionsverfahren, das eine negative Dienstbeurteilung eines Richters durch den Personalausschuss des Verwaltungsgerichts Wien zum Gegenstand hat, Bedenken gegen dessen Zuständigkeit entstanden und hat der Gerichtshof die entsprechenden Bestimmungen des Wiener Organisation- und Dienstrechtsgesetzes beim Verfassungsgerichtshof angefochten, A 2022/0004 (Ra 2021/09/0263) vom 21.10.2022.

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Österreich fällt in Rechtsstaat-Index aus den Top Ten

Laut dem Rule of Law Index geht die Rechtsstaatlichkeit weltweit zurück. Österreich schneidet bei Korruption und Transparenz vergleichsweise schlecht ab

Die Welt befindet sich in einer tiefen Rezession – nicht wirtschaftlich, sondern rechtsstaatlich. Laut dem Rule of Law Index 2022 nahm die Rechtsstaatlichkeit global das fünfte Jahr in Folge ab. Der Index, der am Mittwoch veröffentlicht wurde und vom World Justice Project auf Basis umfassender Umfragen erstellt wird, weist heuer in 61 Prozent der Staaten einen Rückgang aus – auch in Österreich.

Österreich befindet sich in Sachen Rechtsstaatlichkeit traditionellerweise im weltweiten Spitzenfeld, verlor im Vergleich zum Vorjahr allerdings zwei Plätze und liegt nun auf Rang elf. Die Spitzenpositionen belegen die nordeuropäischen Länder Dänemark, Norwegen und Finnland. Deutschland rangiert auf Platz sechs. Dahinter reiht sich mit Neuseeland der einzige nichteuropäische Staat in den Top Ten ein.

Gute Noten bekommt Österreich im Bereich der Strafjustiz. Vergleichsweise schlecht sieht es dagegen in den Kategorien „Abwesenheit von Korruption“ und „Offene Regierung“ aus. Dort belegt Österreich weltweit nur den 18. bzw. den 20. Platz. Wenig Korruption sieht der Index hierzulande bei Justiz und Polizei. Nachholbedarf wird dagegen bei Verwaltung und Gesetzgebung deutlich.

„Wenig überraschend“

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