Wäre die Verwendung von ChatGPT im Gerichtsverfahren „Winkelschreiberei“?

Der von der US-Firma OpenAI entwickelte Text-Roboter ChatGPT, eine Sprachsoftware mit künstlicher Intelligenz (KI), ist derzeit in aller Munde. Für 22. Februar war von einem New Yorker Start-up sogar geplant, dieses Programm im Rahmen einer Gerichtsverhandlung in Kalifornien als „Anwalt“ einzusetzen. Der Kläger in einem Bußgeldverfahren sollte im Gerichtssaal eine smarte Brille tragen, die per Worterkennung den Verlauf der Gerichtsverhandlung erfassen und dem Kläger dank künstlicher Intelligenz passende Antworten ins Ohr flüstern sollte.

Doch das Unternehmen hatte die Rechnung ohne die US-Anwaltskammern gemacht. In einem Schreiben wies die Kammer darauf hin, dass nach ihrer Auffassung die Anwendung dieses Programms in einigen US-Bundesstaaten eine unerlaubte Ausübung des Rechtsanwaltsberufs sei. Darauf stünden Haftstrafen von bis zu sechs Monaten.

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LVwG Steiermark: Verena Ennemoser wird neue Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts

Einstimmiger Vorschlag der Hearingkommission; Verena Ennemoser ist ab 1. März 2023 Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts.

Am 18. Jänner fand das Hearing für das Amt des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts statt, aus dem Verena Ennemoser unter insgesamt fünf Kandidatinnen und Kandidaten als Erstgereihte hervorging. Die Findungskommission, bestehend aus den sieben hochkarätigen Expertinnen und Experten Albert Posch (Leiter Verfassungsdienst, Bundeskanzleramt), Caroline List (Präsidentin des Landesgerichts für Strafsachen Graz), Gerhard Gödl (vormals LVWG-Präsident), Günther Lippitsch (Leiter der Personalabteilung, Land Steiermark), Brigitte Scherz-Schaar (Landesamtsdirektorin), Wolfgang Wlattnig (Landesamtsdirektor-Stellvertreter) und Sabine Schulze-Bauer (Gleichbehandlungsbeauftragte, Land Steiermark) hat sich einstimmig auf diesen Vorschlag geeinigt. Die Landesregierung wird dieser Empfehlung folgen und Ennemoser in der Regierungssitzung am Donnerstag der nächsten Woche zur neuen Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts ernennen. Die 56-jährige Grazerin wird ihren Dienst am 1. März 2023 antreten und folgt damit Gerhard Gödl nach, der Ende des Jahres 2022 in Pension gegangen ist.

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KI-Anwalt vertritt erstmals Angeklagten vor Gericht

Zum ersten Mal wird eine künstliche Intelligenz die Aufgaben eines Anwalts übernehmen und einen Mandanten vor Gericht vertreten.

In den USA soll ein KI-Anwalt zum ersten Mal überhaupt einen Gerichtsprozess führen und echte Mandanten vertreten. In einem Prozess soll die KI helfen, Strafzettel anzufechten. Dahinter steckt das Unternehmen Donotpay, das schon in der Vergangenheit mittels Bots rechtliche Unterstützung bot. Bislang war es aber nur möglich, mittels eines Bots Online-Abläufe zu automatisieren und Beratung einzuholen. Doch das Unternehmen ist sich sicher, dass die KI auch vor Gericht funktioniert.

Die Prozedur soll so ablaufen: Die KI wird auf einem Smartphone installiert, hört im Gericht mit und kann so die Abläufe und Argumente des Gerichts verfolgen. Mittels eines Headsets ist sie mit dem Mandanten verbunden und kann in Echtzeit Informationen weitergeben, etwa Antworten auf Fragen des Gerichts. Es ist also der Mandant, der das eigentliche Reden übernimmt, aber eben “gesteuert” durch die KI.

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28. MAIFORUM 2023 : „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im zehnten Jahr – eine Bestandsaufnahme von innen und außen“

28. MAIFORUM:

„Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im zehnten Jahr – eine Bestandsaufnahme von innen und außen“

Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz aus dem Blickwinkel der Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention und der justiziellen Garantien des Art 47 Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Freitag, den 5. Mai 2023, Wien

Die Teilnahme ist für Richterinnen und Richter, die Mitglieder einer der Standesvertretungen sind, kostenlos.

Zum Inhalt:

Mit der am 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden vor allem den grundrechtlichen Erfordernissen, wie diese insbesondere in Art 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Art 47 GRC zum Ausdruck kommen, Rechnung getragen.

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VwGH: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen durch gewählten Personalsenat auch beim Bundesverwaltungsgericht

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof bereits die Zuständigkeit des (gewählten) Personalausschuss des Verwaltungsgerichtes Wien zur Dienstbeurteilung von Richterinnen und Richter beim Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig angefochten hat, setzt der Gerichtshof nach: Mit Beschluss vom 20.12.2022, A 2022/0013 (Ro 2021/09/0028) wurde jetzt auch die entsprechende Zuständigkeitsbestimmung im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RDStG) beim Verfassungsgerichtshof angefochten.

Nach § 209 RDStG ist für die Dienstbeschreibung der Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts der Personalsenat zuständig (§ 52 RDStG). Der Verwaltungsgerichtshof stützt auch hier seine Bedenken auf Art. 135 B-VG und das dazu ergangene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 14. Juni 2018, G 29/2018-14, G 108/2018-10 betreffend die Einrichtung eines Disziplinausschusses am Verwaltungsgericht Wien. Daraus könne der Schluss gezogen werden, dass es sich bei der Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen um ein vom Verwaltungsgericht „zu besorgendes Geschäft“ gem. Art 87 Abs. 2 B-VG handle, welches einem nach der Geschäftsverteilung eingerichteten Senat obliege. Der Personalsenat setze sich aber aus Mitgliedern zusammen, die teils unmittelbar durch Gesetz in diese Funktion berufen werden (Präsident, Vizepräsident), mehrheitlich jedoch durch die Vollversammlung gewählt werden. Diese Zusammensetzung entspreche somit nicht den Vorgaben des Art 135 B-VG.

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Auch Landesverwaltungsgericht Tirol sucht neuen Präsidenten/Präsidentin

Unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen wurde die Funktion des Präsidenten/der Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Tirol zur Nachbesetzung ausgeschrieben. Damit  laufen  – mit  LVwG Steiermark, BFG und BVwG – derzeit vier Besetzungsverfahren für Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten. Allen gemeinsam ist, dass eine Mitwirkung richterlicher Gremien in diesen Verfahren nicht vorgesehen ist. Damit ignorieren die jeweiligen Rechtsträger der Verwaltungsgerichte …

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Rechtsstaatlichkeit: EU friert Gelder für Ungarn ein

Erstmals wurde von der EU der sogenannte „Rechtsstaatsmechanismus“ aktiviert und aus Sorge, dass in Ungarn EU-Gelder wegen unzureichender Korruptionsbekämpfung veruntreut werden, bis auf Weiteres Förderungen in der Höhe von 6,3 Milliarden Euro blockiert.

Kommission beklagt seit Jahren Missstände

Die EU-Kommission beklagte seit Jahren in Ungarn Korruption, autoritäre Tendenzen sowie den Abbau von Rechtsstaat und Medienfreiheit. Der Rechtsstaatsmechanismus zielt allerdings ausschließlich auf solche Missstände ab, derentwegen EU-Gelder in den falschen Taschen landen könnten. Gefährden diese Defizite die ordnungsgemäße Verwendung, kann Brüssel Fördermittel zurückhalten. Im April eröffnete die Behörde das Verfahren gegen Ungarn; im September drohte Haushaltskommissar Johannes Hahn, 7,5 Milliarden Euro einzufrieren, wenn Ungarn nicht bis 19. November 17 Reformen umsetzt, die den Kampf gegen Korruption und Vetternwirtschaft verbessern.

Vor zwei Wochen stellte Hahn fest, dass die 17 Versprechen unzureichend erfüllt worden seien. Daher schlug er den EU-Finanzministern vor, die Milliarden tatsächlich zurückzuhalten. Diese Entscheidung musste mit einer sogenannten qualifizierten Mehrheit getroffen werden, was in etwa einer Zweidrittelschwelle entspricht.

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Aus für die letzte 3G-Regel

Kein Impf- oder Testnachweis in Pflegeheim und Spitälern mehr nötig.

Seit dem Vorjahr begleiten die sogenannten G-Regeln die Menschen durch die Pandemie. Es gab Zeiten und Bereiche, da galt 2G, anderswo reichten 3G, also genesen, geimpft oder getestet, und es gab sogar 2,5G – dort wurde ein spezieller Test verlangt. Nun wird auch die letzte noch bestehende 3G-Regel abgeschafft, nämlich jene in heiklen Settings wie Spitälern und Pflegeheimen. Sie galt dort für Besucher wie für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Das Gesundheitsministerium kündigte eine entsprechende Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung an, die noch am Donnerstag kundgemacht werden sollte. Weiter aufrecht bleibt aber die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen, zudem können einzelne Bundesländer oder Gesundheitseinrichtungen strengere Maßnahmen vorsehen.

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EuGH: Öffentliche Einsicht in Transparenzregister ohne Darlegung eines berechtigten Interesses unzulässig

Mit Urteil vom 22. November 2022 hat der Europäische Gerichtshof die öffentliche Einsicht in die Register der wirtschaftlichen Eigentümer für unzulässig erklärt, da hierdurch gegen EU-Grundrechte verstoßen wird (Rechtssachen C‑37/20 und C‑601/20)

Die sog. 5. EU-Geldwäscherichtlinie war als Reaktion auf den Skandal rund um die „Panama Papers“ zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen worden, um die Transparenz des wirtschaftlichen und finanziellen Umfelds der EU durch die Schaffung der öffentlichen Einsicht in die Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu verbessern.

Ursprünglich waren personenbezogenen Daten von wirtschaftlichen Eigentümern nur für zuständige Behörden und zentrale Meldestellen und einem spezifisch genannten Kreis von Berechtigten zugänglich, die ein berechtigtes Interesse nachweisen konnten. Die Änderung durch die 5. EU-Geldwäscherichtlinie sah im Sinne einer effektiveren Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vor, dass allen Mitgliedern der Öffentlichkeit Zugang zu den Transparenzregistern und somit zu personenbezogenen Daten der wirtschaftlichen Eigentümer gewährt wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse dargelegt werden muss.

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Coronaregeln in Bayern: Ausgangsbeschränkung war unverhältnismäßig

Seit den Lockdowns im Jahr 2020 wurde viel über Freiheit und Grundrechte gesprochen. In einer letzte Woche veröffentlichten Entscheidung hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die damals in Bayern geltenden Ausgangssperren für rechtswidrig erklärt.

Bayerns umstrittene Corona-Regeln aus dem März 2020 waren unverhältnismäßig scharf. Die damalige Ausgangsbeschränkung – also das Verbot, die eigene Wohnung ohne einen triftigen Grund zu verlassen – sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregierung gegen ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück.

Bloßes Sitzen auf Parkbank war verboten

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