
Bereits in einer im Jahr 2012 verabschiedeten Resolution hat der Nationalrat die Schaffung eines einheitlichen Richterbildes eingemahnt. In ihrer jährlich stattfindenden Vollversammlung hat die Verwaltungsrichter-Vereinigung nun den aktuellen Stand erörtert.
Dabei musste festgestellt werden, dass zentrale Forderungen wie eine einheitliche Ausbildung oder die Förderung der Durchlässigkeit zwischen Verwaltungs- und Justizrichtern bis heute nicht umgesetzt wurden. Allerdings soll in einer geplanten Novelle zum Dienstrecht der Justizrichter demnächst die Möglichkeit vorgesehen werden, dass Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes nach fünfjähriger Funktionsdauer zu Richterinnen und Richtern an einem Zivil- oder Strafgericht ernannt werden können. Richterinnen und Richter der Landesverwaltungsgerichte wurden in der Novelle noch nicht berücksichtigt. Zu dieser Novelle ist eine gemeinsame Stellungnahme aller richterlichen Standesvertretungen geplant.
In einer gemeinsamen positiven Stellungnahme zur geplanten Neuregelung der Verfahrenshilfe wurden auch Vorschläge unterbreitet, die nach Ansicht der PräsidentInnen der Verwaltungsgerichte mit überschaubarem legistischen Aufwand zu einer erheblichen Effizienzsteigerung der verwaltungsgerichtlichen Tätigkeit führen würden.
Die europäische Tabakrichtlinie (
Die Gesetzeswerdung des sogenannten „Bundestrojaners“, mit dem Computer- und Smartphone-Inhalte abgefangen werden, geht in ihre letzte Phase.
Zu einer gemeinsamen Konferenz am 6.5.2016 in Vilnius luden die