Kritik an Schubhaft für nicht rechtskräftig Verurteilte

Schwerpunkt Migration
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Künftig soll es laut Innenminister Wolfgang Sobotka möglich sein, ausländische Staatsbürger bereits nach einer erstinstanzlichen strafgerichtlichen Verurteilungen bis zur rechtskräftigen Rechtsmittelentscheidung in Schubhaft zu nehmen, wenn damit zu rechnen ist, dass sich die Betreffenden dem Verfahren entziehen wollen.

Die gegen dieses Vorhaben von Rechtsanwaltskammer und Richtervereinigung geäußerte Kritik bezieht sich vor allem auf Überlegungen zum verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit, welches die Behörden verpflichtet, vor Verhängung der Schubhaft eine einzelfallbezogene Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Sicherung des Verfahrens und der Schonung der persönlichen Freiheit des Betroffenen vorzunehmen.

Offen ist auch die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen; vor allem ist nicht klar, welche Behörden die Schubhaft in diesen Fällen verhängen werden und welche Gerichte für die Schubhaftbeschwerden zuständig sein sollen.

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