An der 17. Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ), die letzte Woche in Vilnius (Litauen) stattfand, haben VertreterInnen aus 20 Ländern teilgenommen.
Neben organisatorischen Fragen waren die zentralen Themen die aktuellen Entwicklungen in Europa, welche auf die Arbeit der Verwaltungsgerichte unmittelbaren Einfluss haben.
So bestehen derzeit in Deutschland äußerst umstrittene Pläne, die hohe Anzahl von Rechtsmittel in Asylverfahren durch den Einsatz sogenannter „Richter auf Zeit“ zu bewältigen. In Frankreich wurde die Kontrolle der Notstandmaßnahmen auf die Verwaltungsgerichte übertragen, ohne dafür ein entsprechendes Verfahrensrecht vorzusehen.
Gerichtsverhandlungen werden immer häufiger zu einem Format für die Aufarbeitung aktueller politischer Themen. Während im Theaterstück 
Der EuGH hat das Verhältnis von Unions- und mitgliedstaatlichem Recht klargestellt und sich zu der Pflicht der nationalen Gerichte zur Berücksichtigung der unionsrechtlichen Rechtsprechung geäußert.
Ungelöstes Problem: Ermittlungspflicht der Verwaltungsgerichte
In seiner lange erwarteten Entscheidung vom 16. März 2016, Ro 2015/17/0022, hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt zwar klargestellt, dass aus seiner Sicht das österreichische Glückspielgesetz weder verfassungswidrig noch unionsrechtswidrig ist, die erwünschte Rechtssicherheit bei Anwendung des Glückspielgesetzes ist allerdings nicht eingetreten.