Richterliche Netzwerke und europäisches Recht

Bogady
Armin von Bogdandy

285px-Vilnius_university_logo.svgZu einer gemeinsamen Konferenz am 6.5.2016 in Vilnius luden die Universität von Vilnius, das Litauische Parlament, die Richter-Vereinigung, das Rechtsinstitut und der Justizrat Litauens sowie die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter.

Als „Key-speaker“ beschäftigte sich Prof. Dr. Armin von Bogdandy (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg)mit der Bedeutung von Europäischen Netzwerken am Beispiel des institutionalisierten Netzwerkes der Verfassungsgerichte.

Die Rolle von derartigen Netzwerken liegt laut Bogdandy zum einen darin, den Europäischen Rechtsraum zu entfalten und anderseits auch um für ein besseres Verständnis von Europäischem Recht zu sorgen. Grundlegend ist nach Bogdandy davon auszugehen, dass Europäisches Recht nicht nur Unionsrecht umfasst, sondern viel breiter und umfassender ist und nicht nur von der Idee der Förderung einer stetig wachsenden Integration getragen ist. Denn das Europäische Recht vereint in sich verschiedene Normen, Doktrinen, Judikatur und auch wissenschaftliche Beiträge, welche aus verschiedenen Rechtsregimen stammen.


Dieses Konzept zeigt einen Europäischen Föderalismus und Europäischen Rechtspluralismus. Da die verschiedenen Rechtsordnungen auf diese Weise miteinander so tief verbunden sind und diese Verbundenheit dadurch auch Teil ihrer Identität nunmehr formt, definiert auch eine Vereinigung, wie die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter, das Europäische Recht.

Horizontale Netzwerke stellen nach Bogdandy eine wichtige Dimension innerhalb des Europäischen Rechts dar. Die horizontale Öffnung des nationalen Rechtsbereiches geschah allmählich. Ursprünglich war das Verständnis von Europäischem Recht auf vertikale Beziehungen zwischen nationalem Recht und Unionsrecht bzw. Recht der Institutionen des Europarates fokussiert. Der nunmehr neue horizontale Ansatz betont hier die vergleichende Dimension des europäischen Rechts.

Am Beispiel des Netzwerkes der Verfassungsgerichte betonte der Vortragende auch die Wichtigkeit, dass Urteile in englischer Sprache verfügbar sind. Das Netzwerk der Verfassungsgerichte trägt zu einer Reifung des Europäischen Rechtsraumes bei. Entsprechende Überlegungen wie diese können auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit geführt werden. Es ist wichtig, dass Sprachbarrieren überwunden werden, dass der Austausch von Urteilen weiter institutionalisiert wird, dass regelmäßiger richterlicher Dialog gestärkt wird und dass rechtliche Konzepte sowie Argumentationsmuster, die in ganz Europa genutzt werden, entwickelt werden.

Durch Netzwerke werden Rechtsvergleiche möglich wobei offen ist, bis zu welchem Grad rechtsvergleichende Argumente auch in der richterlichen Tätigkeit verwenden werden können, da über den rechtlichen Gehalt von solchen Rechtsvergleichen kein Konsens besteht. Allgemein kann man rechtsvergleichende Argumente einordnen in: als Unterstützung für ein vorgebrachtes Argument/ die Entwicklung eines Konzeptes um ein Vorbringen zu unterstützen/die Beschreibung von Kontrasten.

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