Estland will Richter durch künstliche Intelligenz ersetzen

Das Vorreiterland in Sachen Digitalisierung setzt bereits in 13 staatlichen Verwaltungsbereichen auf Algorithmen statt Menschen. Bringt KI in der Justiz mehr Fairness?

Estland ist bekannt dafür, mutige Wege in Sachen Digitalisierung zu gehen. Jede Bürgerin und jeder Bürger verfügt über eine nationale Identitätskarte, auf der die wichtigsten Daten gespeichert sind und die so gut wie alle Behördengänge obsolet macht. Die Geburtsurkunde, die Schulanmeldung, die Parlamentswahl – fast alles kann man in Estland online erledigen. Könnte das bald sogar für Streitschlichtungen mit dem Nachbarn oder Schadenersatzurteile über Blechschäden im Straßenverkehr gelten?

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Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen Justizreform eingeleitet

In einem Brief an den Vizepräsident der EU-Kommission hatte die polnischen Richtervereinigung „Justizia“ die EU aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Versuche der polnischen Regierung zu unternehmen, die Richter durch Disziplinarverfahren unter Druck zu setzen. Auch die  Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ)  hatte der Kommission mitgeteilt, durch die Einleitung und Führung offenkundig unbegründeter Disziplinarverfahren gegen Richter/innen …

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AEAJ: Druck gegen Polnische Richter/Innen durch willkürliche Disziplinarverfahren

In einem  Brief an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Hrn Timmermans,  berichtet die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) über die Situation der Polnischen Richter/innen.

Durch die Einleitung und Führung offenkundig unbegründeter Disziplinarverfahern gegen Richter/innen habe der politische Druck eine neue inakzeptable Dimension erreicht, so Edith Zeller, die Präsidentin der AEAJ.

Grundlage war ein offener Brief der polnischen Richtervereinigung IUSTITIA von Februar 2019, in dem detailliert neue Versionen des Unterdrucksetzens polnischer Richter/innen, unter anderem durch  willkürliche Disziplinarverfahren, beschrieben wurden.

 

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25. M A I F O R U M: „Verwaltungsrichter/in in Europa“

25. M A I F O R U M

„Verwaltungsrichter/in in Europa“

Auswahl –  Ausbildung – Karriere

Ein europäischer Vergleich

 

Freitag, 10. Mai 2019

Bundesfinanzgericht (Wien)

 

 

Zum Tagungsthema:

 

Die Einrichtung der Verwaltungsgerichte machte eine Neubewertung des Richterbildes und der Richterausbildung in Österreich erforderlich. Dies vor dem Hintergrund, dass Verwaltungsgerichte, anders als Straf- und Zivilgerichte, in einem besonderen Spannungsfeld agieren: Jene staatlichen Behörden, deren Entscheidungen die Verwaltungsgerichte kontrollieren, haben umgekehrt wesentlichen Einfluss auf die Auswahl und die Ausbildung der Richterschaft. Diese Konstellation führte in der öffentlichen Debatte mitunter zu Zweifeln an der Unabhängigkeit der an den Verwaltungsgerichten tätigen Richterinnen und Richtern.

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Digitalisierungsoffensive bringt Roboter-Assistenten in die Gerichte

Seit zwei Wochen unterstützt die künstliche Intelligenz „Mona“ auf der neuen Internetseite www.oesterreich.gv.at die digitalen Amtswege der Bürgerinnen und Bürger.

Jetzt will die Regierung im Rahmen der Digitalisierungsoffensive ein weiteres Projekt umsetzen: die Anschaffung eigener Roboter-Assistenten zur Bekämpfung der personellen Engpässe bei den Gerichten.

Als Vorbild dienen Roboter, die bereits weltweit erfolgreich zur Kundenbetreuung in Hotels eingesetzt werden, etwa beim Empfang, für die Erteilung von Auskünften oder für Gepäcktransporte. Ähnliche Aufgaben sollen die Roboter zukünftig auch in den Gerichten erfüllen.

„§USTIZ 4.0“

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Lebensmittelrecht: Konflikt um Verkaufsverbot für bestimmte Inhaltsstoffe der Cannabispflanze

foto: reuters/ralph orlowski

CBD steht für Cannabidiol. Es ist einer von hunderten Wirkstoffen der Cannabispflanze. Im Gegensatz zum bekanntesten dieser Wirkstoffe – THC – wirkt CBD aber nicht psychoaktiv.

Nach einer Aussendung des Gesundheitsministeriums darf dieser Wirkstoff aber nicht mehr in Verkehr gebracht werden. (Siehe dazu: Verkaufsverbot von CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika)

Im Allgemeinen können Lebensmittel im Rahmen der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Eine Ausnahme bilden die neuartigen Lebensmittel (Novel Foods). Diese müssen einer gesundheitlichen Bewertung unterzogen werden, bevor Sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Geregelt ist dies in der Novel- Food-Verordnung (EU) 2015/2283.

Wörtlich heißt es dazu im Erlass des Gesundheitsministeriums: „Cannabinoid-haltige Extrakte, die zumeist als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, zunehmend aber auch in Lebensmitteln wie beispielsweise Süßwaren oder Kuchen eingesetzt und angeboten werden, fallen unter die ‚Novel-Food‘-Verordnung der EU und dürfen daher nicht in Verkehr gebracht werden.“

Unklare Abgrenzung der Inhaltsstoffe

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Verwaltungsgerichtshof erhält mehr Flexibilität bei Stellenausschreibungen

Foto: Clemens Fabry

Der Nationalrat hat eine Novelle zum Verwaltungsgerichtshofgesetz beschlossen. Diese soll dem Gerichtshof mehr Flexibilität bei Stellenausschreibungen erlauben.

In den Jahren 2019, 2020 und 2021 wird es durch Pensionierungen zu überdurchschnittlich vielen Neubesetzungen am Verwaltungsgerichtshof kommen. Aus diesem Grund wurde von den Koalitionsparteien eine Änderung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes zur Beschleunigung der Besetzungsverfahren beschlossen.

Planstellen für VwGH-RichterInnen sollen demnach in Hinkunft möglichst sechs Monate vor, spätestens jedoch drei Monate nach Freiwerden ausgeschrieben werden müssen. Derzeit legt das Verwaltungsgerichtshofgesetz einen engeren Rahmen (drei Monate vorab bzw. spätestens ein Monat danach) fest.

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Sicherheitspolizeigesetz (2):  Fast drei Millionen KFZ-Kennzeichen ohne Anlass erfasst

foto: imago

Die wenigsten Autofahrer werden es gemerkt haben. Doch sehr viele ihrer Autofahrten werden registriert und gespeichert, zumindest jene auf Autobahnen. Seit Ende Mai des Vorjahres ist die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in Kraft, Kennzeichen werden seither ohne konkreten Anlass erfasst und gespeichert.

Im vergangenen Jahr – also seit Mai – wurden rund 2,9 Millionen Kennzeichen erfasst. Das ergibt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos an Innenminister Herbert Kickl. Die Erfolgsquote bei dem Vorgehen ist erstaunlich gering: 181 verifizierte Treffer konnten erzielt werden.

Eingriff in die Privatsphäre

Nikolaus Scherak, Verfassungssprecher der Neos, findet das höchst bedenklich. „Es findet eine anlasslose Massenüberwachung aller Autofahrer statt“, sagt er im STANDARD-Gespräch. Das sei ein massiver Schritt Richtung Überwachungsstaat. Denn damit könnten auch Bewegungsprofile über jeden einzelnen Fahrer erstellt werden, was einen „unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre“ darstelle.

Konkret funktioniert das so: Kameras erfassen ein Autokennzeichen. Dieses wird in der Kennzeichenerfassungsdatenbank für zwei Wochen gespeichert. Dieser Datensatz wird ständig mit der Fahndungsdatenbank abgeglichen. Aus den 2,87 Millionen erfassten Kennzeichen, hier sind natürlich auch Mehrfacherfassungen möglich, gab es 28.111 Übereinstimmungen mit der Fahndungsdatenbank. Die Differenz zu den tatsächlichen 181 Treffern ergibt sich daraus, dass in den meisten Fällen das Kennzeichen nicht genau fotografiert wurde.

Drittelbeschwerde beim Höchstgerichtshof eingebracht

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Sicherheitspolizeigesetz (1): „Willkür“ bei der Auswahl von Waffenverbotszonen?

© Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

Vier Waffenverbotszonen wurden im vergangenen Jahr in Österreich verhängt. In der Innsbrucker Bogenmeile, am Linzer Hinsenkampplatz, am Wiener Franz-Josefs-Kai und am Praterstern. Während bei den ersten beiden Bereichen durch Zahlen belegt werde kann, warum gerade dort eine Verbotszone Sinn ergibt, bleibt die Wahl der Bereiche in Wien schleierhaft.

Das zeigt einer Anfragebeantwortung von Innenminister Herbert Kickl. Eingebracht hat die parlamentarische Anfrage die SPÖ-Abgeordneter Angela Lueger. Demnach wurden in der Innsbrucker Bogenmeile zwischen Mai 2017 und Oktober 2018 exakt 47 Delikte gegen Leib und Leben verübt. Am Hinsenkampplatz in Linz waren es von Jänner 2016 bis Dezember vergangenen Jahres 95 Delikte. Warum das Ministerium unterschiedliche Vergleichszeiträume ausweist, bleibt offen.

Keine Auswertung

Schaut man in die Bundeshauptstadt, dann bleibt noch weitaus mehr im Verborgenen. So heißt es in der Beantwortung: In Wien dienten Erfahrungen mit Straftaten die gegen die Rechtsgüter Leben, Gesundheit oder Eigentum als Entscheidungsgrundlage. Darüber hinaus wurden Sicherstellungen von Waffen und gefährlicher Gegenstände sowie die Häufung polizeilicher Einsätze an diesen Örtlichkeiten berücksichtigt. Dabei ging man aber offenbar nach dem Gefühl: Eine geografische Auswertung der beiden gewählten Örtlichkeiten ist laut Kickl nicht möglich.

Zonen in Bundesländern

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