Ungarn: Kritik an der Organisation der neuen Verwaltungsgerichte

Der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Diego García-Sayán, fürchtet um die Unabhängigkeit der neuen Verwaltungsgerichte in Ungarn.  

Insbesondere äußerte der Sonderberichterstatter Bedenken in Bezug auf die weitreichenden Befugnisse des Justizministers bei der Ernennung und Beförderung von Verwaltungsrichtern, bei der Festlegung und Zuweisung von Haushaltsmitteln für die Verwaltungsgerichte und bei der internen Organisation der regionalen Verwaltungsgerichte. „Wenn die neuen Rechtsvorschriften in ihrer derzeitigen Form umgesetzt werden, würde dies die Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn untergraben, da sie den Weg für die politische Einflussnahme der Regierung auf die tatsächliche Zusammensetzung und Funktionsweise der neuen Verwaltungsgerichte ebnet“, so García-Sayán.

Der Sonderberichterstatter forderte die Regierung Ungarns auf, seiner Mitteilung innerhalb von 60 Tagen nachzukommen. Bislang hat er keine Antwort erhalten.

Im März 2019 hatte die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht („Venedig-Kommission“) eine Stellungnahme zum neuen System der Verwaltungsgerichtsbarkeit verabschiedet. Im November 2018 erklärte der Justizminister, dass er die Stellungnahme der Venedig-Kommission bewerten und gegebenenfalls Korrekturen an dem Gesetz vornehmen werde.

Der UN- Sonderberichterstatter begrüßt diesen Beschluss, die Rechtsvorschriften über das System der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Lichte der Empfehlungen der Venedig-Kommission zu überprüfen. Er stellte jedoch mit Besorgnis fest, dass nach den Informationen, die von nichtstaatlichen Organisationen übermittelt wurden, diese Änderungen nur einen Bruchteil der Empfehlungen der Venedig-Kommission betreffen.

Siehe dazu auch: Umstrittene Justizreform in Ungarn: Österreich als Vorbild genannt

Hier geht’s zur Presseaussendung des UN-Sonderberichterstatters …

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