EGMR Judikatur / Fehlerhafte Richterernennung verletzt Recht auf faires Verfahren

Verfahrensfehler bei der Ernennung von Richtern verletzen das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK. Das folgt aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 12. März 2019 (Az. 26374/118) zur Besetzung eines isländischen Berufungsgerichts.  

Das betreffende Gericht war 2017 neu eingerichtet worden. Vier der von einem Expertenausschuss vorgeschlagenen 15 Richter wurden dabei von der mit der Ernennung beauftragten Justizministerin ersetzt. Zwar wäre sie hierzu grundsätzlich befugt gewesen, die Ersetzung erfolgte jedoch ohne eine nach nationalem Recht verpflichtende erneute Evaluierung der Qualifikationen der Bewerber.

Eine der so ernannten Richterinnen urteilte im Strafprozess des Beschwerdeführers, worin dieser eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren sah. Das isländische Verfassungsgericht wies sein Begehren mit der Begründung ab, dass der Gesetzesverstoß im Ernennungsverfahren keine Auswirkungen auf seinen Prozess gehabt habe.

Nach Auffassung des EGMR stellte die Auswahl der neuen Kandidaten ohne erneute unabhängige Prüfung ihrer Qualifikation jedoch einen eklatanten Verstoß gegen geltendes nationales Recht dar. Zudem wurde das Prinzip der Gewaltenteilung durch diese Entscheidung der Exekutive nicht hinreichend respektiert. Damit liege ein Verstoß gegen das fundamentale Prinzip nach Art. 6 Abs. 1 EMRK, dass Gerichte durch Gesetze eingerichtet werden müssen, vor, womit das Recht des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren verletzt worden sei. Die isländische Justizministerin hat über das Urteil ihren Rücktritt erklärt.

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