Die Justiz im Spannungsfeld des öffentlichen Interesses – Vortrag und Podiumsgespräch

In einem Rechtsstaat hat jede Person das Recht auf ein faires Verfahren. Gleichzeitig ist die Frage, was als fair gelten kann, nicht abschließend geklärt.

7. März 2019, 19:00 bis 21:00

Albert-Schweitzer-Haus, Kapelle (4. Stock),
Schwarzspanierstraße 13, 1090 Wien

Art, Höhe und Ausmaß von Strafen sind notwendigerweise Teil eines breiteren gesellschaftspolitischen Diskurses. Die Bedeutung des Justizsystems für den Rechtsstaat macht es allerdings erforderlich, Entwicklungen sorgfältig zu reflektieren und Reformen begründet zu argumentieren.

Insbesondere öffentlichkeitswirksame Delikte eröffnen die Frage nach dem Einfluss von gesellschaftlichen Stimmungslagen auf die unabhängige Rechtsprechung. Verändern mediale Debatten die Härte von Urteilen bzw. wirken auf Haftentlassungen? Welche Verantwortung haben mediale Berichterstatter_innen in diesem Zusammenhang? Wie ist es zu beurteilen, wenn Stimmungslagen herangezogen werden, um Verschärfungen im Strafrecht politisch zu legitimieren?

Vortrag von Alois Birklbauer, Univ.-Prof am Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz

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Verfassungsgerichtshof soll neue Überwachungsinstrumente prüfen

Mit dem vom Nationalrat im April 2018 beschlossenen „Sicherheitspaket“ erhielt die Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, wurde ein „Bundes-Trojaner“ ermöglicht und eine Art Vorratsdatenspeicherung light etabliert.

Die Oppositionsparteien (SPÖ und Neos) wollen dazu im Nationalrat zwei sogenannte Drittelbeschwerden einbringen. (Wenn ein Drittel der Abgeordneten diese Anträge unterstützen, landen sie vor dem Verfassungsgerichtshof.) Der Verfassungsgerichtshof wird somit prüfen, ob die Überwachungsinstrumente gegen die Grundrechte verstoßen. Heikel ist etwa die Frage der automatischen Kennzeichenerfassung, die zuletzt von deutschen Gerichten für grundrechtswidrig erklärt wurde.

„Bundestrojaner“ umstritten

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Justizwochenende 2019

GUT Das Justizwochenende 2019 findet von 26. bis 28. April 2019 im Hotel Försterhof, St. Wolfgang am Wolfgangsee, statt und wird sich dem GUTen in all seinen Aspekten widmen. Die Anmeldung ist ab sofort bis 21. März 2019 möglich. Nähere Informationen zu Thema, Ablauf, Anmeldung und Kosten finden sich im angeschlossenen Programm. (See attached file: …

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Abschiebung straffälliger Asylwerber – Lücke im Fremdenrecht ?

Schwerpunkt Migration

Hannes Tretter, Leiter des Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Wien, nimmt in einem Beitrag in der „Presse“ Stellung zur aktuellen Diskussion über die Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber.

„Staat muss öffentliche Sicherheit schützen“

Wenn konkrete Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gefährdet sind, Asylanträge nicht rasch genug bewältigt werden können oder Flüchtlinge während des Verfahrens abtauchen, seien das Probleme, die ernst zu nehmen sind, so Tretter. Die aber den Staat nicht zum Zuschauen zwingen: „Die EMRK erlaubt es, auf Entwicklungen und Ereignisse zu reagieren, die öffentliche Interessen gefährden sowie Rechte und  Freiheiten von Menschen beeinträchtigen“, sagt Tretter. „Denn der Staat hat eine grundrechtliche Gewährleistungspflicht der gesamten Bevölkerung gegenüber; so muss er dafür sorgen, dass sie sich möglichst sicher im öffentlichen Raum bewegen kann, und darf dabei auch die Rechte und Freiheiten anderer beschränken.“

Tretter erläutert das anhand von Fällen, in denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschränkungen der Freizügigkeit von Strafverdächtigen geprüft hat. Dabei ging es durchwegs um Inländer der jeweils geprüften Staaten – Asylwerber, dürfen laut Genfer Flüchtlingskonvention aber nicht schlechter behandelt werden als Inländer.

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Chinas „smarte“ Justiz oder wie Persönlichkeitsrechte außer Kraft gesetzt werden

Bis 2020 testet die chinesische Regierung in 43 Kommunen ein ausgefeiltes Sozialkreditsystem. Mit Punktabzug, öffentlichen Demütigungen oder Pluspunkten wird damit über die berufliche Zukunft, den Zugang zu Bildung und Krediten oder die individuelle Reisefreiheit entschieden. (Siehe dazu: Der dressierte Mensch, „Le monde  diplomatique“ Jänner 2019)

Laut einem Bericht im „Standard“ ist China auch dabei, seinen Plan, „alle Personen zu vernetzen“, auf die nächste Stufe zu heben: Das Ziel sei, „alle Personen mit allem“ zu vernetzen, steht im neuen „Entwicklungsbericht 2018 zur Digitalisierung des chinesischen Justizwesen“. Dabei setzt es auf die Kombination und Anwendung von Internet Plus, „Big Data“, „Cloud“ und künstlicher Intelligenz. Das Land habe anfangs keine führende Rolle dabei gespielt. „Nun überholt es die frühen Vögel.“ Bis 2020 werde Chinas Justizwesen auf „smarten Gerichten“ aufbauen.

Schon beim Datenschutz ist es vom Rechtsstaat weit entfernt. Der ist auch kein Thema bei der Präsentation. Der Bericht verlangt nach mehr „Big Data als Kernressource der Digitalisierung“. Es sei eine „praktische Notwendigkeit, dass sich unterschiedliche Plattformen, Netzwerke, Abteilungen und Gerichte Daten teilen und effizient zusammenarbeiten“.

Schwarze Listen für Sünder

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Österreich auf dem Weg zum digitalen Amt

Österreich solle „eine führende Nation“ im Bereich der digitalen Verwaltung werden, sagt Bundeskanzler Kurz. Denn diese sei ein Motor für die Entwicklung des Landes. Die Digitalisierung der Verwaltung sei ein Motor für die Entwicklung des Landes. „Die Verwaltung ist nicht alles, aber ein wesentlicher Bestandteil.“ Ziel sei es, dass „das digitale Amt auf allen Ebenen zum Einsatz kommt“.

Es ist allerdings nicht so, dass die öffentliche Verwaltung das Internet gerade erst entdeckt. Rund 6.000 elektronische Formulare können bereits über die staatliche Serviceseite Help.gv.at abgerufen werden. Ab März wird diese in Oesterreich.gv.at umbenannt und das Angebot noch ausgeweitet. Neu kommt etwa die Möglichkeit dazu, sich Behördengänge nach der Geburt eines Kindes zu ersparen.

Recht auf elektronische Kommunikation ab 2020

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Wien: Umstrittene Waffenverbotszonen treten in Kraft

Am 1. Februar treten nach Innsbruck und Linz auch in Wien Waffenverbotszonen in Kraft. Wie die Landespolizeidirektion Wien mitteilte, sind der Praterstern sowie ein Bereich am Donaukanal zwischen Augartenbrücke und Salztorbrücke erfasst. Die Zonen gelten vorerst für drei Monate. Im Rathaus wird diese Maßnahme abgelehnt.

Während die Verordnung am Praterstern rund um die Uhr gilt, umfasst jene am Donaukanal nur den Zeitraum zwischen 20.00 und 8.00 Uhr. In der betreffenden Verordnung wird der Treppelweg um das Szenelokal Flex namentlich angeführt.

Rechtsgrundlage Sicherheitspolizeigesetz 

Die Ermächtigung zur Erlassung einer Waffenverbotszone findet sich in § 36b SPG. Die Bestimmung wurde mit einer Novelle 2018 eingeführt. Demnach können „bestimmte öffentliche Orte“ mittels Verordnung zu Waffenverbotszonen erklärt werden. Das setzt aber voraus, dass dort – etwa wegen „vorangegangener gefährlicher Angriffe“ – Attacken auf „Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen“ erwartet werden.

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Umweltrecht: Österreichs verheerende Treibhausgas-Bilanz

Mit dem Klima – und Energiepaket 2007 hat sich die Europäische Union (EU) das verbindliche Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen um 20 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.

Zur Umsetzung dieser Ziele traten in Österreich im Jahr 2011 das Emissionszertifikategesetz und das Klimaschutzgesetz in Kraft. Ungeachtet der Verbindlichkeit der dort ausgewiesenen Ziele hat Österreich diese nie erreicht. Seit dem Jahr 2015 steigen die Emissionen sogar wieder. Das zeigen die neuesten Daten des Umweltbundesamts, wonach die Treibhausgas-Emissionen im Jahr  2017 im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen sind.  Im EU-Vergleich (1990 bis 2016) liegt Österreich an fünftletzter Stelle.

Während etwa Dänemark seit 1990 ca. 27,5 Prozent Emissionen einsparen konnte, legte Österreich um über ein Prozent zu.

Klimaklagen als Ausweg?

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OGH-Präsidentin Lovrek: „Gesetze sind nicht kreativ auslegbar“

Elisabeth Lovrek, neue Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, sieht das Höchstgericht als Leuchtturm der Rechtsprechung, wundert sich über politische Vorgänge und sieht keine Sorgfaltspflicht amerikanischen Stils.

Die Wiener Zivilrichterin Elisabeth Lovrek (60) war seit 2015 Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH) und steht diesem seit Juli 2018 vor. Im Zuge ihres ersten Tirol-Besuchs sprach sie mit der TT.

Die Justiz scheint in Österreich immer unruhigere Zeiten zu erleben. Nach immer neuen Einsparungen, den Turbulenzen in der BVT-Affäre postuliert nun Innenminister Herbert Kickl, dass „das Recht der Politik und nicht die Politik dem Recht zu folgen“ habe. Eine gezielte Provokation?

Elisabeth Lovrek: Sagen wir es so. Jedes Schulkind und auch der Innenminister weiß, dass man Gesetze mit Mehrheiten im Nationalrat ändern kann. Da dies so eine Binsenweisheit ist, wollte er das wohl nicht mitteilen. Versteht man die Aussage als Aufforderung an Vollziehung und Rechtsprechung, Gesetze auf Zuruf der Politik auszulegen, ist sie rechtsstaatlich äußerst problematisch. Geltende Gesetze sind zu befolgen, sie sind nicht nach den Wünschen der Politik kreativ auslegbar.

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Datenschutz-Grundverordnung (2): Zivilgerichte für Datenschutz unzuständig?

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGfZRS) hat sich laut „Standard“ für die Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook für unzuständig erklärt.

Nach Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Datenschutzgesetzes in Österreich sei nur noch die Datenschutzbehörde (DSB), nicht aber normale Gerichte für Datenschutzsachen zuständig, begründete das Gericht.

EuGH: Landesgericht Wien ist zuständig

Die Zulässigkeit der 2014 eingebrachten Klage beschäftigte bereits das Landesgericht Wien, das Oberlandesgericht (OLG) Wien, den Obersten Gerichtshof (OGH) und sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Jänner 2018 entschied der EuGH, dass Schrems zwar keine „Sammelklage“ einbringen dürfe, aber das Landesgericht Wien für seine eigenen Ansprüche zuständig sei, da er Facebook rein privat als Verbraucher nutze.

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