Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat in einem Schreiben die Parlamentsparteien auf das Gutachten des Europarates (CCJE) vom 28. März 2019 zur Organisation des Verwaltungsgerichtes Wien hingewiesen.
Nach Auffassung des Dachverbandes machen es die Feststellungen des Expertenrats erforderlich, die strukturelle Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte in Österreich einer genauen Prüfung zu unterziehen mit dem Ziel, die erforderlichen Anpassungen an die europäischen Standards vorzunehmen. Für den Verfassungs- und die Organisationsgesetzgeber bestehe daher dringender Handlungsbedarf.
Dieser betreffe insbesondere folgende Bereiche:
- Rechtssprechungserfahrung als Ernennungsvoraussetzung für die Bestellung zur Präsidentin/zum Präsidenten eines Verwaltungsgerichts
- Angleichung des Bestellungsverfahren für Präsidentinnen/Präsidenten der Verwaltungsgerichte an jenes der Richterinnen und Richter
- Schaffung eines Beratungsgremiums zur Einbeziehung der Richterinnen und Richter bei wesentlichen Änderungen der Gerichtsorganisation
- Einrichtung eines formalen Verfahrens oder einer zuständiger Behörden für Richterinnen und Richter, die der Ansicht sind, dass ihre Unabhängigkeit bedroht ist
- Gesetzliche Verankerung der Weisungsfreiheit der Gerichtspräsidentinnen/ Gerichtspräsidenten in Justizverwaltungssachen
- Einrichtung eines umfassend zuständigen Justizrates oder eines vergleichbaren Organs zur Sicherung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte und der einzelnen Richter sowie zur Förderung des reibungslosen Funktionierens der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich.
EU-Kommission weist auf Einhaltung rechtstaatlicher Standards hin

Der beim Europarat angesiedelte
Auf Beschluss des EU-Parlaments sollen mehrere europäische Behörden künftig die von ihnen erfassten biometrischen Daten in einen gemeinsamen Bestand zusammenlegen.
Die Neuregelungen sollen ab 1. Juni in Kraft treten.
Verfahrensfehler bei der Ernennung von Richtern verletzen das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK. Das folgt aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 12. März 2019 (Az. 26374/118) zur Besetzung eines isländischen Berufungsgerichts.
Das Verwaltungsgericht Wien hatte ein Straferkenntnis bestätigt, mit welchen der Beschwerdeführer bestraft worden war, weil dieser in Wien ein Ferienapartment über Buchungsplattformen zur Vermietung angeboten hatte, ohne über die erforderliche Gewerbeberechtigung zu verfügen.
Der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Diego García-Sayán, fürchtet um die Unabhängigkeit der neuen Verwaltungsgerichte in Ungarn.
Nach einer Berechnung der ARGE-Daten, der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz mit Sitz in Wien, sind alle Österreicherinnen und Österreicher bei etwa 400 bis 500 Datenverarbeitern registriert. Persönliche Informationen seien also in Form von Datensätzen von diesen Stellen erfasst und gespeichert worden, sagt der Vorstand der ARGE-Daten, Hans Zeger.