Asylrecht (2):  Bundesverwaltungsgericht entzieht umstrittenem Afghanistan-Gutachter den Sachverständigen-Status

Schwerpunkt Migration

Der Sachverständige Karl Mahringer habe seine Vertrauenswürdigkeit verloren, so das Bundesverwaltungsgericht. Er war lange Zeit der einzige gerichtlich beeidete Sachverständige für die Länder Afghanistan, Syrien und Irak.

Mahringer lebte einige Jahre in Afghanistan und war lange Zeit für Asyl-Gutachten für dieses Land zuständig. Schon im letzten Jahr hatte das Landesgericht für Zivilrechtssachen ein Überprüfungsverfahren gegen ihn durchgeführt. Mit Bescheid der Präsidentin des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien war dem 66-Jährigen die Eigenschaft als „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ entzogen worden. Es gab Zweifel ob Mahringer vorschriftsmäßig arbeite.

Öffentliche Äußerungen als Befangenheitsgrund

Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 02.05.2019 (GZ: W170 2208106) als unbegründet abgewiesen. Ausschlaggebend für die Entscheidung war laut Begründung der Umstand, dass der Beschwerdeführer in einem Massenmedium mit den Worten „Ich würde sagen, 70 Prozent der Leute, die von Afghanistan nach Österreich kommen, sind Wirtschaftsflüchtlinge“ zitiert wurde. Dieses Zitat sei aus objektiver Sicht dem Beschwerdeführer zuzurechnen, da es für die Öffentlichkeit so aussehen müsse, als ob der Beschwerdeführer dieses Zitat von sich gegeben habe, was er nach den Feststellungen auch getan habe.

Damit habe der Beschwerdeführer den Eindruck vermittelt, seiner Ansicht nach seien 70 Prozent der afghanischen Asylwerber Wirtschaftsflüchtlinge, was bei objektiver Betrachtungsweise impliziere, dass diesen kein internationaler Schutz zustehe. Dadurch entstehe der Eindruck, dass sich der Beschwerdeführer auf Grund der oben zitierten Aussage bereits im Vorhinein eine Meinung über den Wahrheitsgehalt von Aussagen dieser Asylwerber gebildet habe, was bedeute, dass der Beschwerdeführer aus objektiver Sicht hinsichtlich afghanischer Asylwerber befangen sei.

Hier geht’s zum Erkenntnis des BVwG …

 

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