Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt als revolutionär. In vielem hält sie allerdings nicht, was sie verspricht.
(Gastkommentar von Univ.Prof. Hilpold, Universität Innsbruck, in der Wiener Zeitung)
Am 4. November 2020 jährt sich zum 70. Mal die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Rom. Im Jahr 1950 war dies ein geradezu revolutionäres Dokument – die Antithese zu den Verbrechen der faschistisch-nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die erst fünf Jahre davor ihr Ende gefunden haben. Die internationale Ausstrahlungskraft der EMRK war und ist enorm.