Im aktuellen Podcast von Univ.-Prof. Forgo (Universität Wien) wird im Gespräch mit Dr. Christof Tschohl (Digital Human Rights Center) praxisnah und verständlich die rechtliche Problematik rund um die Anwendung der „Corona-App“ erörtert.
Dr. Tschohl war seitens des Roten Kreuz federführend an der Entwicklung dieser Anwendung begleitet und hatte die erste umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung zu diesem App verfasst. Er wendet sich gegen die Grundannahme, dass es zur Bekämpfung höherer Ziele wie Gesundheitsschutz, Sicherheit etc. erforderlich ist, auf Datenschutz zu verzichten. Eine effektive Anwendung der App setze die freiwillige Teilnahme voraus, jeder Zwang führe zur überbordenden Überwachung.
Der Hauptausschuss gab am 04.12.2020 grünes Licht für neue COVID-19-Verordnung. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die SPÖ dem von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegten Entwurf zu. Die neue Verordnung löst ab 07. Dezember 2020 die aktuelle Verordnung ab und gilt bis zum Ablauf des 23. Dezember 2020 – bzw., was die Ausgangsregelungen betrifft, bis zum 16. Dezember 2020.
Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung E1873/2020 vom 8. Oktober 2020 mit der Anwendung der Verfahrensbestimmungen im COVID-19-Begleitgesetz (BGBl. I 16/2020) auseinandergesetzt.
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt mit ihrer Entscheidung vom 01.12.2020 das Urteil der Vorinstanz vom 12. März 2019 (Az. 26374/118) zur Besetzung eines isländischen Berufungsgerichts, welche von der Isländischen Regierung bekämpft worden war. Damit wurde endgültig klargestellt, dass Verfahrensfehler bei der Ernennung von Richtern das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzen.
Gibt es eine Rechtspflicht zu leben? Pro und Contra Sterbehilfe
Über die Zerstörung des polnischen Justizsystems als Zerstörung der europäischen Rechtsordnung.
