
An den aktuellen Lockdown-Regeln in Österreich ändert sich vorerst wenig. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat gestern Abend die mittlerweile bereits 5. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung genehmigt. Demnach werden die geltenden Ausgangsbeschränkungen für weitere zehn Tage bis inklusive Ostersamstag verlängert. Über die weitere Vorgehensweise nach dem 3. April wird voraussichtlich in der Karwoche beraten. Erneut Kritik an den Maßnahmen kam von FPÖ und NEOS, auch die SPÖ stimmt wieder gegen die Verordnungsnovelle.
Eine kleine Erleichterung bringt die Novelle für Hundeschulen: Sie dürfen ab Donnerstag wieder Gruppenausbildungen durch HundetrainerInnen im Freien anbieten. Auf diesen Öffnungsschritt hatte zuletzt vor allem die SPÖ gedrängt, um Verhaltensstörungen von Hunden und damit einer Gefährdung der Allgemeinheit entgegenzuwirken. Zudem sind kleinere Adaptierungen im Bereich von Alten- und Pflegeheimen sowie von Gesundheitseinrichtungen vorgesehen. So wird etwa das verpflichtende Aufklärungsgespräch mit HeimbewohnerInnen nach einem mehrstündigen Ausgang aus der Verordnung gestrichen. In Bezug auf Sport- und Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Freien wird klargestellt, dass OrganisatorInnen nicht in die Höchstzahl von zwei volljährigen Betreuungspersonen einzurechnen sind.
Der Verfassungsgerichtshof hat den Individualantrag der Drogeriemarktkette „dm“ auf Durchführung eines Gesetzes- und Verordnungsprüfung betreffend Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Apothekengesetzes, der Gewerbeordnung etc. abgewiesen bzw. zurückgewiesen.
Die praktischen Herausforderungen, welche das digitale Zeitalter für die Sicherung der Grundrechte mit sich bringt, sind Gegenstand des von der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier veranstalteten Online-Seminar.
Das „digitale grüne Zertifikat“ soll auch negative Corona-Tests und überstandene Covid-19-Erkrankungen nachweisen. Eine zentrale Datenbank ist nicht geplant.