Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat in der Vergangenheit wiederholt gefordert, das Auswahlverfahren für Leitungspositionen an Verwaltungsgerichten nicht den politischen Parteien zu überlassen, sondern auf ein unabhängiges richterliches Gremium zu übertragen. Dazu wurde auf die Berichte von „GRECO“, ein Gutachten des Europarates und auf den Rechtstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission hingewiesen, welche die bestehende österreichische Rechtslage der politischen Ernennungen mit deutlichen Worten kritisiert haben.
Ungeachtet dieser Kritik zeigen die kürzlich veröffentlichten Chats betreffend den Obersten Gerichtshof und der jetzt bekanntgewordene „Sideletter“ zum Programm der aktuellen Bundesregierung, mit welcher Selbstverständlichkeit politische Parteien in Österreich nach wie vor die Besetzung von Leitungspositionen in der Gerichtsbarkeit in erster Linie nicht nach Eignung, sondern nach parteipolitischen Präferenzen vornehmen. In dem von der Zeitschrift „Profil“ veröffentlichten Schriftstück werden dazu u.a. die künftige Ernennung des Präsidenten und Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes und des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes genannt, für die jeweils einer Partei das Vorschlagsrecht zukommt.
Mit der heute in Kraft getretenen 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung wurde der Lockdown für Ungeimpfte ohne gültigen 2-G-Nachweis aufgehoben.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmung des § 34 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG), welche die Wiederaufnahme des Verfahrens bei Parteianträgen auf Normenkontrolle für unzulässig erklärt hat, wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Rechtsstaatsprinzips als verfassungswidrig aufgehoben (G 229/2021 vom 15.12.2021).
Schon im „GRECO“ – Bericht für 2021 lag Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption. Auch nach dem gestern veröffentlichten Korruptionsindex von „Transparency International“ weist Österreich das schlechteste Ergebnis seit dem Jahr 2014 auf. Die Tendenz zeigt eindeutig nach unten.
Die CoV-Vorschriften haben 2021 in ganz Salzburg eine Flut an Strafen und Beschwerden ausgelöst. Darunter sind zum Beispiel Maskenverweigerer oder Betriebe, die mehr Entschädigungen verlangen. Allein im vergangenen Jahr sind beim Salzburger Landesverwaltungsgericht 1.300 Verfahren durch Covid-19-Konflikte angefallen.
Am Donnerstag stimmte auch im