Der vierte allgemeine Lockdown in Österreich endete am 12. Dezember — zumindest für Geimpfte und Genesene und Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der Hauptausschuss des Nationalrats beriet heute über die Verordnung (151/HA) und stellte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen das Einvernehmen mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein her, das für das Inkrafttreten der Regelungen erforderlich ist.
Für alle, die keinen 2G-Nachweis erbringen können, gelten somit für Einkaufen, Beruf und Freizeit die Einschränkungen der Ausgangsregelungen, die seit der Verhängung des Lockdowns gegolten haben, für weitere zehn Tage, das heißt bis einschließlich 21. Dezember 2021. Über eine weitere Verlängerung müsste der Hauptausschuss dann zeitgerecht befinden. Laut Gesundheitsminister Mückstein können die Bundesländer strengere Maßnahmen verhängen, als die Verordnung, die eine „Unterkante“ an Maßnahmen bilde, vorgebe.
Vierter Lockdown endet für alle, die über 2G-Nachweis verfügen, am 12. Dezember