COVID-19-Impfpflichtgesetz wird nach Zustimmung durch den Bundesrat voraussichtlich nächste Woche in Kraft treten

Mit der breiten Zustimmung des Bundesrats gestern zum COVID-19-Impfpflichtgesetz ist nun das parlamentarische Prozedere abgeschlossen. In Kraft treten wird das kontrovers diskutierte Gesetz, das noch vom Bundespräsidenten beurkundet, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden muss, voraussichtlich Anfang nächster Woche.

Ab dann müssen alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich einen gültigen Impfstatus vorweisen. Erst nach Ablauf der Eingangsphase am 15. März, in der jeder Haushalt noch einmal schriftlich informiert werden soll, ist mit stichprobenartigen Kontrollen durch die Polizei und etwaigen Strafen zu rechnen. Viele Detailaspekte der Rechtsmaterie müssen aber erst noch per Verordnung festgelegt werden. Deshalb ist etwa noch nicht sicher, ob es eine dritte Phase, in der auf Basis eines automatisierten Datenabgleichs flächendeckende Kontrollen erfolgen sollen, geben wird.

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Dachverband der Verwaltungsrichter bekräftigt Forderung nach Ende der politischen Postenbesetzungen an den Verwaltungsgerichten

In einem Interview im Ö1-Mittagsjournal nimmt Markus Thoma, Sprecher des DVVR, zu den Auswahlverfahren für Leitungspositionen an den Verwaltungsgerichten Stellung. Er bekräftigt die Forderung nach einer Übertragung der Auswahlverfahren an richterliche Gremien. Hier geht’s zum Beitrag … Siehe dazu auch:  Justiz will Reform bei Postenvergabe

Dachverband der Verwaltungsrichter: Keine Postenschacherei bei Auswahl der PräsidentInnen der Verwaltungsgerichte

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat in der Vergangenheit wiederholt gefordert, das Auswahlverfahren für Leitungspositionen an Verwaltungsgerichten nicht den politischen Parteien zu überlassen, sondern auf ein unabhängiges richterliches Gremium zu übertragen. Dazu wurde auf die Berichte von „GRECO“, ein Gutachten des Europarates und auf den Rechtstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission hingewiesen, welche die bestehende österreichische Rechtslage der politischen Ernennungen mit deutlichen Worten kritisiert haben.

Ungeachtet dieser Kritik zeigen die kürzlich veröffentlichten Chats betreffend den Obersten Gerichtshof und der jetzt bekanntgewordene „Sideletter“ zum Programm der aktuellen Bundesregierung, mit welcher Selbstverständlichkeit politische Parteien in Österreich nach wie vor die Besetzung von Leitungspositionen in der Gerichtsbarkeit in erster Linie nicht nach Eignung, sondern nach parteipolitischen Präferenzen vornehmen. In dem von der Zeitschrift „Profil“ veröffentlichten Schriftstück werden dazu u.a. die künftige Ernennung des Präsidenten und Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes und des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes genannt, für die jeweils einer Partei das Vorschlagsrecht zukommt.

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Lockdown für Ungeimpfte ab heute aufgehoben

Mit der heute in Kraft getretenen 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung wurde der Lockdown für Ungeimpfte ohne gültigen 2-G-Nachweis aufgehoben.

Alle anderen Maßnahmen bleiben allerdings weiterhin bestehen:

  • FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im Freien, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
  • allgemeine Sperrstunde um 22.00 Uhr,
  • keine Nacht- und Stehgastronomie, weiterhin strenge Regeln für Zusammenkünfte,
  • 2-G-Nachweis als Zutrittsberechtigung für Kundenbereiche
    • Gastronomie
    • Handel
    • Freizeit & Kultureinrichtungen.

Stufenweise Lockerungen im Februar 2022

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MAIFORUM 2022 – Save the Date!

Das 27. Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, den 6. Mai 2022 (von 9.00 bis 14.00 Uhr) in Klagenfurt statt. Die Veranstaltung wird von den Standesvertretungen der VerwaltungsrichterInnen gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Kärnten organisiert. Das genaue Programm folgt in Kürze. Die Teilnahme ist für Richterinnen und Richter, die Mitglieder einer der Standesvertretungen sind, kostenlos. Die …

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Judikatur VfGH / VfGG: Wiederaufnahme des Verfahrens bei Parteianträgen auf Normenkontrolle wird zulässig

Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmung des § 34 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG), welche die Wiederaufnahme des Verfahrens bei Parteianträgen auf Normenkontrolle für unzulässig erklärt hat, wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Rechtsstaatsprinzips als verfassungswidrig aufgehoben (G 229/2021 vom 15.12.2021).

Besondere Bedeutung der Normenkontrolle für individuellen Rechtsschutz

Der Gerichtshof sieht keine sachliche Rechtfertigung dafür, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zwar im Verfahren nach der ZPO vor den ordentlichen Gerichten vorzusehen, nicht aber auch im Verfahren vor dem VfGH, in dem subsidiär ebenfalls die ZPO anzuwenden ist, da das Rechtsschutzinteresse in allen Verfahren gleichartig ist.

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„Transparency International“: Österreich rutscht im Korruptionsindex weiter ab

Schon im „GRECO“ – Bericht für 2021 lag Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption. Auch nach dem gestern veröffentlichten Korruptionsindex von „Transparency International“ weist Österreich das schlechteste Ergebnis seit dem Jahr 2014 auf. Die Tendenz zeigt eindeutig nach unten.

Nur zwei von neunzehn „GRECO“-  Empfehlungen ungesetzt

Österreich hat seit dem Jahr 2017 (vierte Evaluierungsrunde) nur zwei der neunzehn „Greco“- Empfehlungen zufriedenstellend umgesetzt. So ist die Empfehlung bis heute nicht umgesetzt, die Personalsenate an den ordentlichen Gerichten und an den Verwaltungsgerichten mit der Auswahl auch der Präsidenten und Vizepräsidenten zu befassen und deren Vorschläge für das die Entscheidung fällende Exekutivgremium bindend zu machen.

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Landesverwaltungsgericht Salzburg wegen CoV überlastet

Die CoV-Vorschriften haben 2021 in ganz Salzburg eine Flut an Strafen und Beschwerden ausgelöst. Darunter sind zum Beispiel Maskenverweigerer oder Betriebe, die mehr Entschädigungen verlangen. Allein im vergangenen Jahr sind beim Salzburger Landesverwaltungsgericht 1.300 Verfahren durch Covid-19-Konflikte angefallen.

Die Beschwerden gegen Strafen kommen aus allen Bezirken und allen Lebensbereichen. Denn durch die Coronavirus-Maßnahmen gab es viele neue Vorschriften. Menschen legten Beschwerde ein, weil sie die Maskenpflicht nicht eingehalten hatten und bestraft wurden. Andere hielten sich nicht an Ausgangsbeschränkungen und führen deshalb ein Verfahren am Landesverwaltungsgericht.

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Impfpflichtgesetz und Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte beschlossen

Am Donnerstag stimmte auch im Nationalrat eine große Mehrheit für den Initiativantrag von ÖVP und Grünen, der nach Durchführung eines Expertenhearings im Gesundheitsausschuss in wesentlichen Punkten aber noch angepasst wurde. Die FPÖ übte bis zuletzt scharfe Kritik am Vorhaben und verlangte auch eine namentliche Abstimmung, die nach einer hitzigen Debatte bei 170 anwesenden Abgeordneten mit 137-Pro-Stimmen zu 33-Kontra-Stimmen ausging.

Neben den freiheitlichen MandatarInnen lehnten somit auch noch SPÖ-Abgeordneter Josef Muchitsch sowie die vier NEOS-Abgeordneten Fiona Fiedler, Stephanie Krisper, Gerald Loacker und Johannes Margreiter die COVID-19-Impfpflicht ab. Auf Basis eines Entschließungsantrags von ÖVP, Grünen und SPÖ wurde auch ein sogenanntes Anreiz- und Belohnungspaket beschlossen, das u.a. eine Impflotterie und Zuschüsse für Gemeinden bis zu 375 Mio. € enthält. Mehrheitliche Zustimmung fand zudem ein Abänderungsantrag zum COVID-19-Impfpflichtgesetz (COVID-19-IG), in dem das begleitende Monitoring noch einmal spezifiziert wurde.

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Impfpflichtgesetz: Verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen sollen Verwaltungsgerichte entlasten

Die überarbeitete Fassung des Impfpflichtgesetzes enthält u.a. Sonderbestimmungen für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Diese sind nach Auffassung der Bundesregierung zur „Regelung des Gegenstands“ im Sinne des Art. 136 Abs. 2 B-VG unbedingt erforderlich.

In § 13 des neuen Entwurfs ist ein Absehen von der Verhandlung vor den Verwaltungsgerichten, die Beiziehung von Amtsärzten und Epidemieärzten als Amtssachverständige und eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 24 Monate vorgesehen. Nach den Erläuterungen sind angesichts der zu erwartenden systematischen Versuche einer Unterlaufung der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Massenverfahren die vorgesehenen Abweichungen geradezu geboten, um das Ziel des Gesundheitsschutzes nicht zu unterlaufen. Dazu wird auch auf die Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter im Begutachtungsverfahren verwiesen.

Absehen von der Verhandlung

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