Salzburg: Vorlage für Landesverwaltungsgerichtsgesetz angenommen

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages Am Beginn der Ausschussberatungen, die in einer Unterbrechung der Plenarsitzung nach der Mittagspause stattfanden, nahm am Mittwoch dem 6. Februar der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz über die Organisation des Landesverwaltungsgerichts in Salzburg …

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Nationalrat bringt neue Verwaltungsgerichte in die Zielgerade

An der Spitze der zu beschließenden Gesetze stand in der Plenarsitzung des Nationalrats vom 30.1.2013 das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2012. In diesem Gesetzespaket werden die Verfahrensregeln für die neuen Verwaltungsgerichte festgelegt, die ab 2014 ihre Tätigkeit aufnehmen sollen (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz). Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz dient dazu, Überleitungsbestimmungen im Hinblick auf die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verankern. Den Artikel auf …

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Nationalrat: Höhere Obergrenze für Organstrafmandate

Der Nationalrat hat am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen außer dem BZÖ eine höhere Obergrenze für Organstrafmandate beschlossen. Ebenfalls unter Dach und Fach gebracht wurden die Verfahrensregeln für die neuen Verwaltungsgerichte. Organstrafmandate und Strafverfügungen können künftig empfindlich teurer werden. Die Obergrenze für Organmandate wird von 36 auf 90 Euro hinaufgesetzt und für Strafverfügungen ein …

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Wien: Dienstposten für LandesrechtspflegerInnen des Verwaltungsgerichtes ausgeschrieben

Gemäß § 4 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien werden Dienstposten für Landesrechtspflegerinnen und Landes-rechtspfleger des Verwaltungsgerichtes Wien ausgeschrieben.

Der mit den zu besetzenden Dienstposten verbundene Aufgabenbereich umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

– Mitarbeit bei den den Mitgliedern des Verwaltungsgerichtes Wien als Einzel-richterin bzw. Einzelrichter, der oder dem sie jeweils zugeordnet sind, zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere die eigenständige Erledigung von Geschäften (vgl. § 25 VGWG).

– Eigenständige Führung und Erledigung der Verfahren über Beschwerden in den in Arbeitsgebieten zusammengefassten Angelegenheiten, sofern die Angelegen-heit dem Mitglied, dem die Landesrechtspflegerin bzw. der Landesrechtspfleger zugeordnet ist, als Einzelrichterin bzw. Einzelrichter zugewiesen ist (vgl. § 26 VGWG).

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Graz: Behörde lehnt Berufung nach fünf Jahren ab

Ein Grazer versucht seit 2007 vergeblich, ein Grundstück zu bebauen. Der Bescheid der Baubehörde auf eine Berufung aus dem Jahr 2007 wurde erst jetzt zugestellt. Die Vorgehensweise der Behörde empfindet er als „Schikane“. Es ist vor allem das Datum auf dem Brief, das den Puls von Hubert Bischof steigen lässt: Der Grazer wollte auf seinem …

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Erstmals Einsatz von blinden Richtern in Österreich

justiziaPilotprojekt startet im Bundesverwaltungs- und Bundesfinanzgericht

„Wenn es um die Ausübung des Richteramts geht, verstärken sich die Vorurteile und Ängste gegenüber blinden und sehbehinderten Menschen: Ein blinder Mensch kann sich von seinem Gegenüber ja kein objektives Bild machen, wie soll da ein Lokalaugenschein durchgeführt werden können?“, meinte ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg heute, Mittwoch, im Zuge der Plenardebatte zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Während es in Deutschland etwa 60 blinde Richter gebe, seien in Österreich blinde und stark sehbehinderte Menschen bislang von der Ausübung des Richterberufes ausgeschlossen. Huainigg zeigte sich erfreut, dass nun im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle blinde und stark sehbehinderte Richter möglich werden sollen.

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Auschreibung: 80 Planstellen von Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes

Gemäß Art.151 Abs.51 Z1 B-VG idF BGBl.I Nr.51/2012 i.V.m. § 28 Abs. 5 BVwGG gelangenbeim Bundesverwaltungsgericht mit 1. Jänner 2014 voraussichtlich 80 Planstellen von Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes zur Besetzung.

Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebenen Planstellen sind besonders erwünscht.  Das Auswahlverfahren sieht die Absolvierung eines Assessment-Center/Hearings vor.

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Salzburg: Landesregierung beschließt einstimmig Vorlage für ein Landesverwaltungsgerichtsgesetz

Die Gesetzesvorlage enthält die zur Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes in Salzburg erforderlichen Organisations- und Dienstrechtsbestimmungen. Art 135 Abs. 1 B-VG räumt die Möglichkeit ein, in Bundes- oder Landesgesetzen die Mitwirkung von Laienrichtern an der Rechtsprechung vorzusehen. Die Vorlage enthält außerdem die entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen für die Mitwirkung von Laienrichtern an der Rechtsprechung. Neu vorgesehen ist auch …

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Neue Gerichte: Opposition in Wien will Gesetz anfechten

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Foto: PAP-Archiv

„Die Presse“, Print-Ausgabe, 28.01.2013

Wien: Der Start in die neuartige Kontrolle der Verwaltung durch zwei Verwaltungsgerichte des Bundes und neun der Länder läuft in Wien nicht rund. Die Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP wollen das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien mit einem Drittelantrag aus dem Landtag beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Das Gericht wird ab 2014 den Unabhängigen Verwaltungssenat ablösen. Seine Unabhängigkeit ist nach Einschätzung der Opposition aber nicht gewährleistet.

Für die Abgeordneten Dietbert Kowarik (FP) und Wolfgang Ulm (VP) reichen die Probleme von der Führung des Gerichts bis zu den Rechtspflegern. Die beiden kritisieren, dass der vierköpfige Geschäftsverteilungsausschuss vom politisch bestellten Präsidium beherrscht werde: Der Präsident kann bei Stimmengleichheit mit seinem Dirimierungsrecht im Verein mit dem Vizepräsidenten die beiden anderen Richter überstimmen und die Geschäftsverteilung provisorisch erlassen; dann folgt eine Neuwahl der gewählten Mitglieder. „Präsident und Vizepräsident entscheiden im Alleingang, wer für welche Agenden zuständig ist“, sagt Ulm zur „Presse“. Außerdem stößt er sich an der „großen Macht der Rechtspfleger“, die faktisch viele Verfahren dominieren würden. Dabei unterstünden sie dienst- und besoldungsrechtlich weiter dem Magistrat, dessen Entscheidungen sie zu überprüfen hätten. Diese Mitarbeiter würden nicht einmal aus den bisherigen Magistratsabteilungen ins Gebäude der Richter übersiedeln, sondern nur ihr Briefpapier austauschen. „Die SPÖ und der Magistrat wollen ihre Macht nicht aufgeben“, so Ulm.

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