Dienststellenversammlung beschließt Resolution zum Schutz der Mitarbeiterinnen und fordert Einbeziehung in den Entstehungsprozess des Verwaltungsgerichtes
In einer, am 30. Oktober 2012 am UVS Wien abgehaltenen Dienststellenversammlung wies die Vorsitzende des Personalausschusses darauf hin, dass trotz der drängenden Zeit noch keine Aussagen getroffen werden können, wie das Verwaltungsgericht Wien tatsächlich konkret organisiert sein wird. Man könne immer nur wiederholen, dass es nicht sinnvoll erscheint, ohne Notwendigkeit bewährte Strukturen zu verändern. Es sei wohl auch davon auszugehen, dass sich der Aufgabenbereich des Verwaltungsgerichtes Wien gegenüber jenem des UVS nicht unbeträchtlich erweitern wird, sodass das Potential und Wissen aller UVS MitarbeiterInnen dringend gebraucht werde.
In einer einstimmig beschlossenen Resolution fordert die Dienststellenversammlung des UVS Wien, bei diesem Übergang die dienst-, besoldungsrechtliche und organisatorische Stellung aller richterlichen und nichtrichterlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UVS Wien und deren Arbeitsbedingungen dem erhöhten Rechtschutzbedürfnis entsprechend ebenfalls zu verbessern.
Um einerseits in einer Zeit extrem hohen Verfahrenszuganges eine weitere psychische Belastung durch prolongierte Ungewissheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UVS Wien zu vermeiden und um andererseits das bei ihnen vorhandene Know-how bestmöglich zu verwerten, fordert die Dienststellenversammlung auch die möglichst rasche umfassende Einbeziehung in den Entstehungsprozess des Verwaltungsgerichtes Wien. Sie bietet zu diesem Zweck ihre uneingeschränkte Mitarbeit und jeden erforderlichen Wissenstransfer an.