
Am 4. März wurde die Angelobung durch den designierten Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Dr. Christoph Purtscher, durchgeführt
Die Tiroler Landesregierung hat am 19. Februar die Ernennung sämtlicher Mitglieder des UVS-Tirol zu Richterinnen und Richter des Landesverwaltungsgericht Tirol beschlossen (VUVS-online hat berichtet).
Am 4. März wurde nunmehr im Beisein des für Personalfragen zuständigen Landesrats Mag. Johannes Tratter und von Dr. Johannes Pezzei, Vorstand der Abteilung Organisation und Personal beim Amt der Tiroler Landesregierung, die Angelobung durch den designierten Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Dr. Christoph Purtscher, durchgeführt und die Ernennungsdekrete überreicht. Die Bestellung wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2014 ausgesprochen.
In seinem Urteil vom 12.12.2012
EuGH forciert die direkte Anwendung der Grundrechtscharta – ohne Rücksicht auf entgegenstehendes nationales (Verfassungs) Recht
Eine UVS-Entscheidung könnte weiterreichende Folgen haben – nämlich die Aufhebung dieser Bestimmungen im WAG (§35) wegen Verfassungswidrigkeiten.