In Zuk
unft werden in zweiter Instanz hochspezialisierte Richterinnen und Richter über Beschwerden gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden entscheiden.
Rechtsschutzsuchende, die erstinstanzliche Bescheide bekämpfen wollen, können sich dann an ein unabhängiges Gericht wenden. Damit werden alle Behörden in Zukunft durch Gerichte kontrolliert und die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit wird transparenter und überschaubarer als dies jetzt der Fall ist.
Veranstaltungsreihe: Im Gespräch Vereinigung Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Dienstag, 9. April 2013, 19.30 UhrGäste sind herzlichst willkommen!
Als letztes der Bundesländer hat das Land Niederösterreich „seinen“ Entwurf für ein Landesverwaltungsgerichtsgesetz vorgelegt.
Allerdings müssten sich Richter und Staatsanwälte bei solchen Absprachen stärker an Recht und Gesetz halten. Bislang bestehe ein „erhebliches Vollzugsdefizit“, heißt es. Mit der Entscheidung hob der Zweite Senat zugleich die Strafurteile gegen drei Beschuldigte auf (unter anderem 2 BvR 2628/10).
ird am Dienstag entscheiden, ob sich die Strafprozesse in deutschen Gerichtssälen grundsätzlich ändern müssen.