Am Vortag hatte sich der Konsens bereits abgezeichnet, gestern stimmten alle vier Landtagsparteien geschlossen für das neue Landesverwaltungsgericht.
von Andreas Dünser, VN
Der neue Gerichtshof wird damit ab 1. Jänner 2014 seine Arbeit aufnehmen – und, kraft Definition, über Beschwerden der Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden im Land entscheiden. „Das ist ein rechtsstaatlicher und föderaler Fortschritt“, freute sich Landesrätin Bernadette Mennel gestern, stellvertretend auch für andere Politiker.
„Nicht mehr nach Wien“
Die neuen Verwaltungsgerichte werden mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Das sind noch 300 Tage.

In seinem Urteil vom 12.12.2012
EuGH forciert die direkte Anwendung der Grundrechtscharta – ohne Rücksicht auf entgegenstehendes nationales (Verfassungs) Recht
Eine UVS-Entscheidung könnte weiterreichende Folgen haben – nämlich die Aufhebung dieser Bestimmungen im WAG (§35) wegen Verfassungswidrigkeiten.