Steiermark: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird den vor einem Jahr wieder eingeführten Pflegeregress auf seine Verfassungsmäßigkeit hin prüfen. Der Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) beantragte aufgrund mehrerer Beschwerden ein Gesetzesprüfungsverfahren.
Senatsvorsitzender Gerhard Gödl bestätigte einen Bericht der „Kronenzeitung“ am Freitag, wonach ein Prüfungsantrag zum steirischen Sozialhilfegesetz gestellt worden sei: Dabei gehe es darum, ob bei der Vorschreibung des Pflegeregresses sonstige Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden müssen.
Pflegeregress bringt Land über sechs Millionen
Durch den Pflegeregress holt sich das Land von einem Drittel der Angehörigen von Pflegebetreuten (2.500 bis 3.500 Fälle) durchschnittlich 160 Euro im Monat zurück, was in summa pro Jahr rund 6,2 Mio. Euro bedeutet.