Entwurf für Finanzgericht bringt Rückschritt für Rechtsschutz

BM Fekter, UFS-Präsidentin Moser

Nach Auffassung der Personalvertretung des Unabhängigen Finanzsenates erfüllt der vorgelegte Entwurf für ein Bundesfinanzgericht die vom Verfassungsgesetzgeber angestrebte Verbesserung des Rechtsschutzes nicht.

Vielmehr sei ein Rückschritt im Rechtsschutzstandard gegenüber dem status quo im Unabhängigen Finanzsenat erfolgt. Das sei ua an der Machtverschiebung von der Vollversammlung zum Präsidenten und somit von der Selbstverwaltung zur weisungsgebundenen, monokratischen Justizverwaltung erkennbar.

Mit dem vorliegenden Entwurf würden diese vom Verfassungsgesetzgeber bzw. dem Nationalrat vorgegebenen Ziele eindeutig verfehlt. Die Personalvertretung des Unabhängigen Finanzsenates bedauere außerordentlich, dass das Bundesministerium für Finanzen mit dem vorliegenden Entwurf die Chance nicht genützt hat, ein Bundesfinanzgericht zu schaffen, dessen Gerichtsqualität iSd Art. 6 MRK nicht angezweifelt werden kann.

Die Stellungnahme …

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