
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 14.12.2023, G 328-335/2022, Bestimmungen im BBU-Errichtungsgesetz (BBU-G) und im BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) als verfassungswidrig aufgehoben, da die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerber und Fremde durch die Bundesbetreuungsagentur bloß vertraglich, nicht aber hinreichend gesetzlich abgesichert ist. Dadurch wird das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt.