
Der Kärntner Landtag hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 das Gesetz über Untersuchungsausschüsse des Kärntner Landtages geändert und ein Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) eingeführt. Dabei sollen Streitigkeiten betreffend die Vorlage von Akten und Unterlagen an den U-Ausschuss vom Gericht gelöst werden. Weiters soll das LVwG klären, ob Entscheidungen des Präsidenten des Landtages betreffend die Freigabe von Informationen rechtswidrig sind oder nicht.