Kritik an Bestellungsprozedere der Präsidentin bzw. des Präsidenten des BVwG

Rechnungshofpräsidentin Kraker kritisierte im Rechnungshofausschuss des Parlaments vom 04.06.2024 (III-886 d.B.) die Bestellung der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Weiters stellt der Rechnungshof am BVwG eine hohe Fluktuation juristischer Mitarbeiter:innen fest. Planstellen blieben unbesetzt, heißt es in dem Prüfbericht, und habe das BVwG keine ausreichenden Maßnahmen gegen die Fluktuation gesetzt.

Die Bestellung des Präsidenten liege nicht in der Zuständigkeit des Justizministeriums, verwies Zadić auf das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Die Einigung habe länger gedauert, bestätigte sie. Jedoch „die Eignung des Präsidenten ist und war unbestritten“.

Der Rechnungshofausschuss des Parlaments befasste sich mit offenen Verfahren, langen Verfahrensdauern und unbesetzten Stellen am BVwG (III-886 d.B.). Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker erkannte als Hauptprobleme neben dem Verfahrensanfall und der –dauer, eine den Anforderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit entsprechende Grundausbildung bzw. verpflichtende Weiterbildung der BVwG-Richter:innen sowie die Bestellung von Leitungspositionen des BVwG auf Vorschlag der Bundesregierung. Der neue Präsident des BVwG, Christian Filzwieser, stand dazu Rede und Antwort im Rechnungshofausschuss.

Zum Bestellungsprozedere gebe es Gespräche, wie dies auf neue Beine gestellt werden könne, informierte Zadić. Dabei würden die Empfehlungen des Rechnungshofs einfließen. Kraker sprach sich für die Einbindung von Personalsenaten aus, um zu verbindlichen Besetzungsvorschlägen zu gelangen.

Die Mängel bei der Personalbesetzung zu beheben und die Besetzung insbesondere von Leitungspositionen zu entpolitisieren wurde von den Abgeordneten gefordert. Auch eine vermehrte Anstellung von juristischem Personal könnte zur Entlastung der Richter:innen und Beschleunigung der Verfahren beitragen.

Auch wenn der Verfahrenseingang deutlich zugenommen habe, wie Justizministerin Alma Zadić informierte, müsse das Ziel der Verfahrensbeschleunigung umgesetzt werde. So seien im Jahr 2023 22.150 Verfahren eingegangen. Dazu habe der Präsident eine neue Berichtspflicht an den Präsidenten des BVwG für Verfahren mit einer Dauer von über zwei Jahren eingeführt, sagte die Ministerin.

Alle Empfehlungen des Rechnungshofs, die umgesetzt werden können, befinden sich in Umsetzung und haben hohe Priorität, betonte Filzwieser, Präsident des BVwG. Die Verfahrensdauern habe mittlerweile wesentlich reduziert werden können. Mit Stand 30.4.2024 seien 60 % der Verfahren innerhalb von sechs Monaten erledigt. 

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