… beginnt bei ihren richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Repräsentanten
von Martin Ulrich
Eine funktionierende Gerichtsbarkeit ist zu schützen; einerseits in ihrer Unabhängigkeit gegenüber unsachlicher Einflussnahme, andererseits in ihrer ressourcenmäßigen Ausstattung aber auch hinsichtlich ihrer Akzeptanz in der öffentlichen Meinung!
Die Standesvertretungen treten überzogener medialer Kritik, zuletzt auch im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit einer Entscheidung zur „dritten Piste“ des Flughafens Wien-Schwechat, entgegen.
Alleine im Jahr 2015 hat der Übersetzungsdienst der EU-Kommission Dokumente im Umfang von beinahe 2 Millionen Seiten in alle Unionssprachen übersetzt. Jetzt übernimmt eine intelligente Software diese Aufgabe. „Machine translation for public administrations — MT@EC“ nennt die Kommission das Programm, welches einen automatischen Übersetzungsdienst für alle öffentlichen Einrichtungen in den Mitgliedsstaaten anbietet.
Es kann von jeder Unionssprache in jede andere Unionssprache übersetzt werden. Bis zum Jahr 2020 kostenlos. Interessenten, die in einer öffentlichen Einrichtung arbeiten, können sich auf dieser Webseite anmelden.
„Nur wenige wissen, was passiert und wie es passiert“, so beschrieb Yvonne Hofstetter in ihrem vielbeachteten Vortrag beim Maiforum 2017 zum Thema „Macht der Algorithmen – Ohnmacht des Rechtstaats?“ die Folgen der Digitalisierung für den Rechtsstaat. Im Bereich des Steuerrechts werden die Folgen der Digitalisierung schon in Ansätzen sichtbar: Die physische Betriebsstätte, in den nationalen Rechtsordnungen der klassische Anknüpfungspunkt für Unternehmenssteuern, verliert gerade bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen durch die technische Entwicklung immer mehr an Bedeutung. Die normative Kraft der Digitalisierung beginnt nationalstaatliche Gesetze auszuhebeln.
Google entkommt Milliarden-Steuernachzahlung
Diese Erfahrung musste auch die französische Steuerbehörde in einem Rechtsstreit mit dem US-Konzern Google über dessen Steuerpflicht in Frankreich machen.
Nach vielen Beschwerden lässt das Landesverwaltungsgericht die Verfassungsrichter Deckelung und geringere Bezüge für Flüchtlinge prüfen. Dem STANDARD liegt ein Bescheid vor
Die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen für die bedarfsorientierte Mindestsicherung werden zunehmend zu Fällen für Höchstgerichte. So jetzt – erneut – das niederösterreichische Mindestsicherungsgesetz.
Diesem hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwar erst vor zwei Wochen bescheinigt, verfassungskonform zu sein, obwohl es seit April 2016 subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge vom Bezug ausschließt. Doch nun geben andere, seit Anfang 2017 geltende Regelungen, die bisher nur politisch ein Zankapfel waren, Anlass für eine neue VfGH-Prüfung.
Bis zum Jahresende 2017 sollen im Ein- und Ausreisebereich des Flughafen Wien-Schwechat zusätzlich zu den personell besetzten Grenzkontrollen 25 E-Gates mit Gesichtsfelderkennung entstehen. Im Folgejahr sollen 25 weitere folgen. Die biometrische Gesichtserkennung soll sicherstellen, dass der Passinhaber und das Passbild übereinstimmen. Dazu müssen Passagiere, bevor sie den E-Gate-Bereich betreten, ihren Pass einscannen.
Seit 28. April 2009 ist unsere Homepage online, damals noch als Informationsplattforum der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS). Bis jetzt haben eine halben Million Besucher unsere Webseite besucht. Ein guter Anlass für ein kurzes Resümee.
Die Einrichtung der Homepage verfolgte das Ziel, ergänzend zur seinerzeitigen Fachzeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate (ZUV) die für die tägliche Arbeit relevanten Informationen sowohl für die Mitglieder der UVS (und der späteren Verwaltungsgerichte) als auch für die juristisch interessierte Öffentlichkeit zeitnah und übersichtlich aufzubereiten. Gleichzeitig sollten damit auch standespolitische Anliegen besser nach innen und außen kommuniziert werden.
Seegmüller hatte bereits im Frühjahr beklagt, dass die Gerichte mit Klagen gegen Asylentscheidungen des Bamf überschüttet werden. Das läge einerseits an der hohen Zahl der Entscheidungen, andererseits aber auch an der Qualität der Bescheide.
Stuttgart, die Metropole der Autokonzerne, wird Bühne eines Showdowns um dreckige Diesel. Seit gestern verhandelt das Stuttgarter Verwaltungsgericht eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg wegen hoher Schadstoffwerte.
Die Umweltschützer kämpfen gegen das gesundheitsgefährdende Stickstoffdioxid, dessen Werte in Stuttgart rund doppelt so hoch sind wie erlaubt. Der Luftreinhalteplan der Politik reiche nicht aus, um die Luft sauber zu bekommen, kritisiert die DUH. Sie fordert Dieselfahrverbote – und zwar mittlerweile in 16 Städten.
Der EuGH hat in der Rechtssache C-213/15 P (Kommission/Patrick Breyer) die EU-Kommission wegen der Weigerung des Zugangs zu Schriftsätzen gegenüber einem Österreicher verurteilt. Die Brüsseler Behörde dürfe den Zugang zu Schriftsätzen der EU-Staaten nicht allein deshalb verweigern, weil es sich um Dokumente im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren handle.
Konkret ging es um ein Vertragsverletzungsverfahren, das die Kommission gegen Österreich eingeleitet hatte und in dem der Gerichtshof 2010 festgestellt hat, dass Österreich die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung nicht rechtzeitig umgesetzt hat. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass es sich bei den Schriftsätzen in diesem Verfahren um gerichtliche Dokumente handle, die vom Recht auf Zugang zu Dokumenten im Besitz der Kommission nicht von der EU-Verordnung Nr.1049/2001 umfasst seien. Sie lehnte es daher ab, dem österreichischen Kläger Zugang zu diesen Schriftsätzen zu gewähren.
Der Gerichtshof erkennt in seinem Urteil zwar die allgemeine Vermutung an, dass die Verbreitung von in einem Gerichtsverfahren eingereichten Schriftsätze zum Schutz von Parteieninteresse beschränkt sein muss, solange das Verfahren anhängig ist. Nach dem Urteil besteht aber kein allgemeines und unbedingtes Vetorecht eines Mitgliedsstaats, der Verbreitung von im Besitz eines EU-Organs befindlichen Dokumenten, die von ihm stammen, nach freiem Ermessen widersprechen zu können.
Polens Parlament hat eine umstrittene Justizreform beschlossen, mit der sie auf die Richterwahl in dem Land entscheidenden Einfluss nehmen will. So soll der bisher unabhängige Justizrat, der über die Besetzung der Richterposten entscheidet, künftig vom Parlament, also der Mehrheitspartei, gewählt werden.
Das Oberste Gericht hingegen, das in letzter Instanz über strittige Urteile entscheidet und auch feststellt, ob Wahlen gültig oder ungültig sind, soll unter Aufsicht des Justizministeriums gestellt werden. Außerdem soll der Justizminister die Befugnis erhalten, innerhalb der nächsten 6 Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes Gerichtspräsidenten zu entlassen und zu ersetzen. Damit wird die Gewaltenteilung in Polen aufgehoben, mahnen Kritiker.
Die Europäische Vereinigung der Richter (European Association of Judges) sieht in den Gesetzen eine gezielt Vorgangsweise zur Beseitigung des Rechtsstaats, wie sie in der Europäischen Union ohne Beispiel ist. Insbesondere die durch die Verfassungsreform der Regierung eingeräumte Möglichkeit, Einfluss auf die Zusammensetzung des Obersten Gerichtshof und des Justizrates zu nehmen und missliebige Richter zu pensionieren, wird auf das Schärfste kritisiert.
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