Bis zum Jahresende 2017 sollen im Ein- und Ausreisebereich des Flughafen Wien-Schwechat zusätzlich zu den personell besetzten Grenzkontrollen 25 E-Gates mit Gesichtsfelderkennung entstehen. Im Folgejahr sollen 25 weitere folgen. Die biometrische Gesichtserkennung soll sicherstellen, dass der Passinhaber und das Passbild übereinstimmen. Dazu müssen Passagiere, bevor sie den E-Gate-Bereich betreten, ihren Pass einscannen.
Hintergrund der Erweiterung der Kontrollkapazitäten ist eine Änderung im Schengener Grenzkodex.
Diese Änderung sieht vor, dass nun auch Daten von EU-Bürgern bei der Einreise in die EU lückenlos mit dem Schengener Informationssystem abgeglichen werden. Bisher war dies nur bei Drittstaatsangehörigen der Fall. Ab 7. Oktober dieses Jahres sind alle Schengenländer dazu verpflichtet, sowohl bei Drittstaatsangehörigen als auch bei EU-Bürgern eine „lückenlose Abfrage“ durchzuführen.
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Siehe dazu: Speichern ohne Sinn und Verstand