Seit mehr als einem Jahr ist in Österreich die Automatisiertes-Fahren-Verordnung (AutomatFahrV) in Kraft. Langfristiges Ziel für dieser Verordnung ist es, dass Lenker bestimmte Fahraufgaben, wie beispielsweise das Abstandhalten, Beschleunigen, Bremsen, Spurwechseln und Lenken auf Assistenzsysteme übertragen können und bei Problemen rechtlich gut abgesichert sind.
Derzeit werden in der Verordnung konkrete Voraussetzungen genannt, unter denen Testfahrten mit (teilweise) selbstfahrenden Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden dürfen. Aktuell sind von der Verordnung lediglich autonome Kleinbusse, Fahrzeuge mit Autobahnpiloten für automatisches Spurenwechseln und selbstfahrende Heeresfahrzeuge erfasst.
Deutschland: Erstes Serienfahrzeug am Markt
Laut einem Bericht in der „Zeit“ ist ein Audi A8 das erste Serienfahrzeug der Welt, welches mit autonomen Systemen nach dem sogenannten „Level 3“ ausgestattet – und damit für das „hochautomatisierte Fahren“ geeignet ist. Immer wenn der Verkehr dichter wird und das Tempo unter 60 km/h sinkt, weist das digitale Instrumentendisplay den Fahrer darauf hin: „Staupilot verfügbar“.

Die Bezirkshauptmannschaften Bregenz und Bludenz hatten Verkäufer von Straßenzeitungen abgestraft, weil sie keine Bewilligung für den Verkauf vorweisen konnten. Nur: Solche Bewilligungen braucht es nicht, urteilte jetzt das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg.
München ist eine der deutschen Städte, die am stärksten von hohen Stickoxidbelastungen geplagt sind.
Standesvertreter der Richter und Staatsanwälte richten einen Appell an die Regierung: Keine personellen und finanziellen Einsparungen an den Gerichten.
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Vor Gericht auch – und doch herrschen in all den österreichischen Justizgebäuden große Unterschiede. Temperaturunterschiede zumindest.