

„Justice Must Not Only be Done, but Must be Seen to be Done“
Das Ministerkomitees des Europarates, genauer gesagt die „ Europäische Kommission für Effektivität in der Justiz“ (CEPEJ), hat in einer Arbeitsgruppe Leitlinien für die innere und äußere Ausgestaltung von Gerichten entwickelt und diese mit Interviews von Praktikern sowie mit Gestaltungsbeispielen illustriert.
Die Leitlinien betonen, dass die Architektur des Gebäudes auf die besondere Konflikt- und Stresssituation der Parteien vor Gericht Rücksicht nehmen sollte, die durch die Konfrontation der Parteien vor Gericht oder eine richterliche Entscheidung hervorgerufen werden kann (siehe dazu: Was bei der Architektur von Gerichtsgebäuden bedacht werden sollte – Leitlinien des Europarates).
Dies alles scheint nach Auffassung des Magistrats der Stadt Wien für das Wiener Verwaltungsgericht nicht zu gelten.
Letzte Woche wurden von den Abgeordneten der „Neos“ im Parlament ein Entschließungsantrag eingebracht, welcher auf die aktuellen Diskussionen über Richterbesetzungen Bezug nimmt, aber auch auf Mängel und Verbesserungspotentiale hinweist, die sich in den vergangenen Jahren herauskristallisiert haben.
Zu kurze oder gar keine Begutachtungen, verspätete Kundmachungen, zahlreiche aufgehobene Gesetze: Österreichs Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) sieht die Qualität der Legislative schwinden. „Besorgniserregend“ sei es auch, „wenn Kritik in einer Demokratie nicht offen geäußert werden kann“, hieß es am Anwaltstag letzten Freitag.
Die Tradition der jährlichen Treffen wird auch 2019 fortgesetzt!
Die Diskussionen rund um die Ausbildung von Verwaltungsrichterinnen und –richtern in Österreich reißen nicht ab. In einem Gastbeitrag in der „Presse“ nimmt der Präsident des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich, Patrick Segalla, aus seiner Sicht dazu Stellung.
Von seiner Konzeption her ist der Internationale Strafgerichtshof im niederländischen Den Haag ein „Weltgericht“.
Verwaltung und die Gerichtsbarkeit in den Niederlanden stehen von jeher im Ruf besonders sparsam und effizient zu funktionieren. Eine Studienreise zum „Centrale Raad von Boerop“, einem der vier Verwaltungsgerichte für Berufungsverfahren in Utrecht, bot die Gelegenheit, diese Gerichtpraxis kennenzulernen.
In der Stellungnahme Nr. 4 (2003) betont der Beirat der Europäischen Richter die besondere Bedeutung der richterlichen Aus- und Fortbildung, da die Richterschaft immer mehr als der höchste Garant für das demokratische Funktionieren der Institutionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene angesehen wird.