Der digitale Überwachungsstaat (2) – am Beispiel USA

Überwachung ohne Verdacht gefährdet Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Im Jahr 2016 hatte eine Untersuchung der Georgetown University in Washington ergeben, dass in den USA jeder zweite Erwachsene, also 117 Millionen Menschen, in Gesichtserkennungsdatenbanken der Strafverfolgungsbehörden auftauchen – meist ohne ihr Wissen und ohne klare Regelung für die Speicherung dieser Daten.

Im Mai 2018 haben die einflussreiche US-Bürgerrechtsorganisation ACLU und zahlreiche weitere Organisationen den Internetkonzern Amazon eindringlich aufgefordert, seine Gesichtserkennungstechnologie „Rekognition“ nicht mehr den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. In dem Brief an Unternehmenschef Jeff Bezos warnten die Bürgerrechtsorganisationen vor enormen Schäden für die Demokratie durch den Amazon-Dienst.

Die Anleitungen zu dem Programm läsen sich „wie eine Gebrauchsanweisung für autoritäre Überwachung“, erklärte die kalifornische ACLU-Vertreterin Nicole Ozer. „Wenn ein gefährliches Überwachungssystem wie dieses erst einmal gegen die Öffentlichkeit gerichtet ist, kann der Schaden nicht ungeschehen gemacht werden.“

Gesichtserkennung verwechselte US-Abgeordnete mit Straftätern

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Krise des Rechtstaats: Nach Ungarn und Polen jetzt auch Rumänien

„Venedig-Kommission“ des Europarates  verreißt Justizreform

Das Fazit der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht zur Justizreform in Rumänien fällt verheerend aus: Der bereits in Kraft getretene Umbau des Justizsystems untergräbt laut der sogenannten Venedig-Kommission de facto dessen Unabhängigkeit, während die vom Parlament verabschiedete Strafrechtsnovelle die Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens erheblich schwächt.

Dies teilte die Expertengruppe des Europarates letzten Freitag in einer Stellungnahme mit. Den rumänischen Behörden empfahlen die Gutachter daher eine Rücknahme der gesamten Novelle, insbesondere der mehr als 300 Strafrechtsänderungen, die nach „ausgiebiger Konsultation“ durch „solide und kohärente Legislativvorschläge“ ersetzt werden sollten.

Schutz für Opfer von Straftaten

 

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VRV jetzt auch auf Twitter

Die Standesvertretung der Österreichischen  Verwaltungsrichterinnen und -richter ist nicht nur im Netzwerk auf verwaltungsrichter.at vertreten, sondern seit Kurzem auch auf Twitter. Unter „Verwaltungsrichter-Vereinigung“ (@VVereinigung) informieren wir schwerpunktmäßig über standespolitische Themen betreffend die besondere  Stellung der Verwaltungsgerichte, die richterliche Unabhängigkeit (independence and efficiency), Veranstaltungen und die Europäischen Entwicklungen in diesem Bereich.

Polen (2): EuGH stoppt Zwangspensionierung von Richtern

Das Gebäude des Obersten polnischen Gerichts in Warschau © Czarek Sokolowski/AP/dpa

Die Anordnung gilt rückwirkend, auch Nachbesetzungen dürfen nicht mehr erfolgen

Polen muss die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern mit sofortiger Wirkung stoppen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung erließ der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangenen Freitag in Luxemburg. Die Anordnung gilt sogar rückwirkend für die bereits pensionierten Richter des polnischen obersten Gerichts.

Die einstweilige Anordnung war Anfang des Monats von der EU-Kommission in Brüssel beantragt worden. Die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständige Behörde ist der Ansicht, dass mit den Zwangspensionierungen gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verstoßen wird. Es werde insbesondere auch das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern untergraben, heißt es in Brüssel.

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Polen (1): Präsident ignoriert Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts

 

Der Oberste Gerichtshof in Warschau © Kacper Pempel/Reuters

Trotz einer Klage der Europäischen Kommission wurden an Polens Oberstem Gericht Richterstellen neu besetzt.

Präsident Andrzej Duda ernannte 27 weitere Richter. Das Präsidialamt in Warschau erklärte, die Ernennungen seien im öffentlichen Interesse und stünden im Einklang mit der Verfassung. Kritiker werfen Duda vor, vollendete Tatsachen zu schaffen und so die Unterordnung der Justiz unter die politische Führung voranzutreiben.

Der Präsident setzte sich damit über eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts hinweg, das sich dafür ausgesprochen hatte, vor der Vereidigung neuer Richter zunächst eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.

Die regierende nationalkonservative PiS-Partei hatte die Justizreform mit der Begründung angestoßen, Richter aus der kommunistischen Ära müssten ersetzt werden. Viele der Richter am Verfassungsgericht wurden gezwungen, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, halten dies aber für verfassungswidrig. Unterstützt von der Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts setzte die Behörde die Nominierung neuer Richter bis zu einer Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs aus.

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Doppelstaatsbürger: Vier Fälle beim Verfassungsgericht

(c) Clemens Fabry (Presse)

Die Causa um mutmaßliche austro-türkische Doppelbürger beschäftigt nach dem Verwaltungsgerichtshof nun auch das Verfassungsgericht.

Beim Verfassungsgerichtshof sind vier Beschwerden gegen die Aberkennung österreichischer Staatsbürgerschaften anhängig, wie Sprecher Wolfgang Sablatnig am Donnerstag sagte. In einem Fall wurde aufschiebende Wirkung gewährt. Zweifel gibt es indes an den angeblichen türkischen Wählerlisten.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte in einem am Montag publik gewordenen Urteil die Verwendung dieser Listen (die den Behörden von der FPÖ zugespielt worden waren) als Beweismittel genehmigt. Allerdings relativierte VwGH-Sprecher Wolfgang Koller am Donnerstag die Bedeutung dieses Urteils. Der Beschluss sei kein „Persilschein“ für die Verwendung dieser Listen. Es handle sich nämlich nur um eine Einzelfallentscheidung und die Authentizität der Liste sei in dieser Beschwerde gar nicht angezweifelt worden.

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EU-Datenschutz-Grundverordnung: Namen an Klingelschildern und Postkästen dürfen bleiben

Die EU-Kommission hat Medienberichte dementiert, wonach die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Namensschilder an Klingeln und Postkästen verbietet. Ein Sprecher der EU-Behörde sagte heute in Brüssel, die EU-Verordnung reguliere diesen Bereich nicht.

Sie erfordere auch nicht, dass Namen von Klingeln und Postkästen entfernt würden. Anderslautende Behauptungen seien „einfach falsch“. Zuständig für die Auslegung der Datenschutzverordnung seien die nationalen Datenschutzbehörden.

Magistrat der Stadt Wien gelangte zu anderer Auslegung

In Wien war die Debatte durch die Beschwerde eines Gemeindebaumieters über seinen Namen an der Gegensprechanlage entstanden. Wiener Wohnen kündigte deshalb vergangene Woche an, bis Jahresende die Namensschilder bei allen rund 2.000 Gemeindebauten durch neutrale Bezeichnungen mit Top-Nummern zu ersetzen.

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3. Piste Flughafen Wien: VfGH lehnt Behandlung der Beschwerde von Bürgerinitiativen ab

Keine Bedenken gegen eine Bestimmung des Luftfahrtgesetzes und gegen die Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung einer Beschwerde von Bürgerinitiativen gegen die Bewilligung für den Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat abgelehnt und die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Die Richterinnen und Richter halten in ihrem Beschluss vom 4. Oktober 2018 fest, dass keine spezifisch verfassungsrechtlichen Fragen zu klären waren sowie das Vorbringen einer Verletzung in Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte.

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Judikatur VwGH / Türkisch-österreichische Doppelstaatsbürger

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte eine Entscheidung des LVwG Salzburg vom 19.06.2018 und damit den Verlust der österreischen Staatbürgerschaft für einen türkisch-österreichischen Doppelbürger.

Dieser am Montag veröffentlichte Entscheid ist deswegen brisant, weil er erstmals letztinstanzlich bestätigt, dass die vorgelegten Namenslisten unbekannter Herkunft vor Gericht glaubwürdig als türkische Wählerevidenz interpretiert werden können.

Basis für die Entscheidung des Landes war eine vom Innenministerium übermittelte türkische Wählerevidenzliste für den Amtsbereich des türkischen Generalkonsulates in Salzburg. Im Rahmen der Beweiswürdigung legte das Landesverwaltungsgericht dar, dass nur eine türkische Behörde eine solche Liste von 29.602 Datensätzen anlegen könne, sodass es sich bei dieser Liste um eine türkische Wählerevidenz handle. Für eine versehentliche „antraglose“ Wiederverleihung gebe es auch keine Anhaltspunkte.

Fehlende Mitwirkung des Betroffenen ausschlaggebend

Umweltrecht (2): Fahrverbote zur Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen

Durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entfaltet die EU-Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG) immer mehr Wirkung.

Bereits im Jahr 2015 hatte der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass vor dem Hintergrund der Luftqualitäts­RL einem Betroffenen ein Antragsrecht bzw. ein subjektiv­öffentliches Recht auf Erlassung eines Luftqualitätsplanes zusteht (Zl. Ro 2014/07/0096 vom 28. Mai 2015).

Im Februar dieses Jahres hatte das deutsche Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Kommunen zur Vermeidung von Stickstoffdioxid-Überschreitungen grundsätzlich Fahrverbote verhängen können. Das Gericht stützte seine Entscheidung ebenfalls  unmittelbar auf die RL 2008/50/EG.

In der geplanten Novelle des Immissionsgesetz–Luft wird nunmehr vorgesehen, dass Personen, die von einer Überschreitung der Grenzwerte unmittelbar in ihrer Gesundheit betroffen sind sowie anerkannte Umweltschutzorganisationen das Recht haben, die Erstellung und Überprüfung sogenannter „Luftqualitätspläne“ zu erwirken. Zuständig dafür ist der Landeshauptmann mittels Verordnung.

Grenzwertüberschreitungen auch in Österreich

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