Obwohl in dem Bericht über das Jahr 2017 in ungewohnter Klarheit und Deutlichkeit eine ausreichende personelle Ausstattung des Verwaltungsgerichts Wien gefordert wurde, zeigte sich die Wiener Landesregierung unbeeindruckt.
Der Antrag einer der Oppositionsparteien, die erforderlichen Planstellen entsprechend dem Tätigkeitsbericht aufzustocken, wurde ebenso abgelehnt wie der Antrag auf Übertragung der Budget- und Personalhoheit auf das Verwaltungsgericht Wien. Seitens der Regierungsparteien wurde die Auffassung vertreten, die Personalsituation befinde sich im Rahmen dessen, was zur Erledigung der Aufgaben des Verwaltungsgerichts notwendig sei. Die subjektive Wahrnehmung der Richter könne nicht nachvollzogen werden, da die Regierung immer mit 204 Rechtssachen pro Richterstelle kalkuliert habe und diese mit derzeit 196 Rechtssachen im Rahmen der ursprünglichen Personalberechnung liegt. Die Berechnungsgrundlage dafür blieben die Regierungsparteien allerdings schuldig.
Vertreter der Oppositionsparteien verwiesen auf das Erfordernis, eine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage für das Verwaltungsgericht zu schaffen und erinnerten an die Aufhebungen durch den Verfassungsgerichtshof. Es sei ein rechtsstaatlicher Skandal, dass das Verwaltungsgericht nach wie vor keine Budget- und Personalhoheit habe. Dass budgetäre Mittel für eine personelle Aufstockung vorhanden seien, zeige sich an anderen neu geschaffenen Stellen. In Wahrheit solle nur ein Machtkampf im Magistrat verschleiert und die Unabhängigkeit des Gerichts verhindert werden.