Nicht nur die beim Europarat angesiedelte „Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz“ hat die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Justiz auf die Tagesordnung gesetzt auch das justizielle Trainingsnetzwerk der EU (EJTN) beschäftigt dieses Thema immer häufiger. Auf einer Veranstaltung in Zypern wurden unter dem Titel Conference on „Training to Leadership“ die Herausforderungen für Justizsysteme und ihre Entscheidungsträger sehr detailliert erörtert.
Technologie wirkt wie Gesetze
Prof. Antonio Cordella (London School of Economics and Political Science – LSE) schilderte die Ergebnisse seiner Untersuchungen über den Einfluss der Digitalisierung auf die Justizsysteme. Er stellte fest, Ziel der eingesetzten Technologie sei es immer, die Komplexität von Arbeitsabläufen zu vereinfachen. Entgegen der Auffassung vieler Richter sei Technologie aber nie neutral. Indem sie Ergebnisse strukturiere, beeinflusse sie Verfahren in derselben Weise wie Gesetze. Der Aspekt der Unabhängigkeit der Rechtsprechung oder Probleme für den Zugang zum Recht würden dabei regelmäßig vernachlässigt.
Unter dem Titel „Fieberkurve des Rechtsstaates“ hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) Anfang der Woche eine neue Untersuchung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich vorgelegt. Diese gibt Anlass zur Sorge, so der ÖRAK-Präsident Rupert Wolff: „Die Gefährdung der Grund- und Freiheitsrechte liegt in der Luft.“
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat eine österreichische Regelung gegen Sozialdumping gekippt.
Bürgerinitiativen haben künftig auch in vereinfachten UVP-Verfahren Parteistellung und Beschwerdebefugnis; entgegenstehende innerstaatliche Normen haben aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts unangewendet zu bleiben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in einem aktuellen Erkenntnis entschieden (VwGH vom 27. 9. 2018, Ro 2015/06/0008).
Im Rahmen des Neubaus des Bahnhofes Hamburg-Altona hatte die Stadt Hamburg ein Grundstück an einen Investor verkauft. Den Kaufvertrag hatte die Stadt zwar auf ihrem Transparenzportal veröffentlicht, jedoch nur in einer stark geschwärzten Version.
Drei deutsche Familien haben zusammen mit der Umweltorganisation „Greenpeace“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht, um die deutsche Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2020 zu zwingen.
Der Nationalrat hat letzte Woche die umstrittene Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verabschiedet, die eine Verfahrensbeschleunigung bringen soll. Kritiker monieren, es würden Rechte von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) einschränkt. Dass es hier in letzter Minute noch zu einer leichten Entschärfung kam, konnte die Kritik der Opposition nicht dämpfen.