Standortentwicklung: Bewilligung von Infrastrukturprojekten durch Untätigkeit der Behörde

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Die Regierung will großen Infrastrukturprojekten Vorrang einräumen. Nach dem  vorgelegten Entwurf zum Standortentwicklungsgesetz soll jedes Vorhaben genehmigt sein, auch wenn es nach neun Monaten keine Entscheidung der Behörde gibt. Damit würden die Bewilligungsverfahren letztlich hin zu den Verwaltungsgerichten verlagert werden.

Mit dem Vorstoß sollen die schleppenden Verfahren bei großen Infrastrukturprojekten deutlich beschleunigt werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die bei größeren Vorhaben notwendig ist, dauerte 2016 laut Angaben des Umweltbundesamtes durchschnittlich 18,4 Monate. Gemessen wird hier der Zeitraum von der Einbringung des Antrags bis zur Entscheidung. Zieht man den Zeitpunkt heran, ab dem die Dokumente vollständig sind, dauerten die Verfahren „nur“ noch sieben Monate lang.

Mit dem Standortentwicklungsgesetz sollen derartige Verzögerungen unterbunden werden. Die Grundidee: Es werden vorrangige Projekte definiert, die im besonderen öffentlichen Interesse stehen. Das könnte eine Straße, eine Bahnlinie, ein Stromnetz, ein Kraftwerk, aber auch ein privates Projekt wie beispielsweise eine Forschungsstätte sein. Voraussetzung ist, dass eine volkswirtschaftlich herausragende Bedeutung vorliegt.

Dafür sind u. a. Investitionsvolumen, Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Überregionalität entscheidende Kriterien. Ministerien und Landeshauptleute können dabei Projekte einreichen, die von einem Expertengremium geprüft werden. Die Regierung entscheidet dann zweimal im Jahr, welche Großvorhaben von besonderer Bedeutung sind, und legt sie per Verordnung fest.

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