RechtspflegerInnen am Bundesverwaltungsgerichts sollen hauptsächlich zur Unterstützung der rechtsprechenden Tätigkeit des Gerichts herangezogen werden.
Der Nationalrat hat bereits im Mai beschlossen, die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu reformieren und ab dem Jahr 2014 elf neue Verwaltungsgerichte erster Instanz – neun in den Ländern und zwei beim Bund – einzurichten. Damit das Bundesfinanzgericht und das Bundesverwaltungsgericht ihre Arbeit tatsächlich aufnehmen können, müssen aber noch konkrete organisations- und verfahrensrechtliche Bestimmungen sowie Überleitungsregelungen beschlossen werden. Das Organsiationsgesetz für das Bundesfinanzgericht hat den Finanzausschuss des Nationalrats schon in der vergangenen Woche passiert, heute gab der Verfassungsausschuss grünes Licht für das Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichts.
Wien: Moderne Landesverwaltungsgerichte sollen künftig Entscheidungen von Landesbehörden überprüfen können: Das ist Teil der Verwaltungsgerichtsreform, die einhellig als wichtig gepriesen wird. Fast ebenso einhellig jedoch wurde die Novelle zur Umsetzung dieses Plans für das Bundesland Wien verrissen. Wie im Vorfeld (u. a. in der „Presse“) berichtet, brachte die Begutachtungsphase harsche Kritik.
Die Institute für Öffentliches Recht und Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien luden am 16. und 17. November 2012 zum Symposion „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“. Namhafte Persönlichkeiten aus Lehre, Rechtsprechung und Verwaltung referierten und diskutierten über den Stand der Vorbereitungen zur Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte. Einmal mehr wurde deutlich, welche gravierenden Änderungen mit dieser Reform für die gesamte staatliche Verwaltung verbunden sind.