Wiener Politik will Zugriff auf neue Gerichte

Die Bundesländer tun sich schwer, unabhängige Verwaltungsgerichte zu akzeptieren. Insbesondere Wien nützt die Reform zum Versuch, Einfluss zu nehmen: Ein politisch bestellter Präsident soll zentrale Aufgaben erhalten.

INGO RISS (Die Presse)

Die Erfahrungen der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern, die – je nach Bundesland – oft jahrelang um ihre Unabhängigkeit gegenüber den mächtigen Landesverwaltungen kämpfen mussten, dürften den Abgeordneten im Nationalrat noch gut in Erinnerung gewesen sein. Denn in einer Entschließung forderten alle fünf Parlamentsparteien einstimmig Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Bundesländern dafür gemeinsame Standards zu erarbeiten. Mit anderen Worten, der Nationalrat will, dass dort, wo „Gericht“ draufsteht, auch „Gericht“ drin ist. Man wollte vermeiden, dass die Länder zur Achillesferse der Verfassungsreform werden.

Sieht man die bisher vorliegenden Entwürfe der Länder zur Organisation der neuen Verwaltungsgerichte durch, stellt man fest: Die Bedenken des Nationalrates waren berechtigt.

Die Bundesländer – einzige positive Ausnahme ist Oberösterreich – tun sich offenkundig nach wie vor mit dem Gedanken schwer, ihre gesamte Verwaltung von unabhängigen Gerichten kontrollieren zu lassen.

Das Bundesland Wien hat sich schon in der Vergangenheit besonders schwer getan, eine unabhängige Kontrolle der Stadtverwaltung zu akzeptieren. Die Konflikte zwischen der Stadtverwaltung und dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Wien dauerten Jahre, bis schließlich Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes zur rechtlichen Gleichstellung der UVS-Richter mit den Justizrichtern führten. Mit dem vom Magistrat vorgelegten Entwurf für das neue Landesverwaltungsgericht versucht Wien nun, die Gelegenheit zu nützen, das Rad der Zeit zurückzudrehen.

Es wird die Konstruktion eines Gerichtes vorgeschlagen, bei der ein ausschließlich nach politischen Überlegungen bestellter Präsident (der nicht einmal Richter bzw. Richterin sein muss) alle wichtigen organisatorischen Entscheidungen praktisch im Alleingang treffen kann.

Wien handelt verfassungswidrig

Es liegt auf der Hand, dass dieses Vorhaben des Landes Wien nicht mit der österreichischen Verfassung und den Vorgaben der EU-Grundrechtscharta in Einklang zu bringen ist; die Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes müsste dies klar zum Ausdruck bringen. Gleichzeitig gibt dieser Gesetzesentwurf aber einen tiefen Einblick in das rechtsstaatliche Verständnis der Wiener Sozialdemokratie. Es bleibt abzuwarten, ob für ein solches Gesetz im Wiener Landtag eine Mehrheit zu finden ist. Das wird nicht zuletzt von den Wiener Grünen abhängen.

Dr. Ingo Riß ist Rechtsanwalt in Wien. Er hat im Jahr 1997 jene richtungsweisende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (B2434/95) erwirkt, die zur Gleichstellung der UVS-Richter mit Justizrichtern führte

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