Wiener VwG-Entwurf: Gewaltiger Rückschritt

Der Rathausmann von Kurt Neuhold (1999)

In ihrer Stellungnahme bescheinigt die Standesvertretung der UVS-Mitglieder dem Entwurf eines Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien einen gewaltigen Rückschritt auf dem Weg zu einer unabhängigen Landesverwaltungsgerichtsbarkeit. Kritisiert werden vor allem die vorgesehen Einflussmöglichkeiten der Landesverwaltung auf das Gericht, die Einschränkungen der richterlichen Unabhängigkeit und die Übertragung weiter Bereiche der Berufungsverfahren auf nichtrichterliche Rechtspfleger.

Der vorliegende Entwurf werde dem mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Noelle vorgegebenen Ziel, im Land Wien die organisationsrechtlichen Grundlagen für ein den bundesverfassungsgesetzlichen und den europarechtlichen Vorgaben genügendes (Rechnung tragendes) Landesverwaltungsgericht zu schaffen und den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Wien zu verbessern, nicht gerecht.

Ganz im Gegenteil würden die im Entwurf vorgesehenen Regelungen einen deutlichen Rückschritt gegenüber dem derzeit durch den Unabhängigen Verwaltungssenat gewährleisteten Rechtsschutzstandard bewirken. Der Entwurf konterkariere zudem die Zielsetzung des Verfassungsgesetzgebers, ein möglichst einheitliches Richterbild zu schaffen und die Durchlässigkeit zwischen den richterlichen Berufen zu erleichtern. Dem vom Bundesverfassungsgesetzgeber verfolgten Ziel einer Beschleunigung der Verfahren und einer Verkürzung der Instanzenzüge werde nachgerade entgegengewirkt.

Chance für echte Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht genützt

In Ansehung der strukturellen Mängel des Entwurfes, der in zentralen Punkten den verfassungsgesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, lehnt die Standesvertretung der UVS-Mitglieder diesen Entwurf sowie insbesondere das diesem Entwurf zu Grunde liegende Konzept, die gerichtsförmige Überprüfung verwaltungsbehördlicher Entscheidungen im Land Wien zu schwächen, ab und bedauert zutiefst, dass das Land Wien die sich ihm bietende Chance, eine auf dem bewährten Modell des Unabhängigen Verwaltungssenats aufbauende, das richterliche Element noch stärkende Landesverwaltungsgerichtsbarkeit einzurichten, nicht genützt hat.

Nur ein von einem solchen Geist inspiriertes Modell, getragen von einer motivierten Richterschaft werde in der Lage sein, den gewaltigen Anforderungen, die durch die Fülle der dem Verwaltungsgericht zusätzlich übertragenen Aufgaben auf das Gericht mit 1.1.2014 zukommen, effizient und auf qualitativ hohem Niveau gerecht zu werden und dem Land Wien solcherart durch die Gewährleistung zügiger Verfahrensführung und hoher Rechtssicherheit einen Standortvorteil zu sichern.

Erfolg von fünfzehn Jahren Aufbauarbeit zunichte gemacht

Unter den Mitgliedern des Wiener Verwaltungssenates herrscht Unverständnis über dieses Vorgehen der Landesverwaltung. „Nach den heftigen Anfangsproblemen erfolgte ein fünfzehnjähriger Prozess der Entwicklung, Vertrauensbildung und gegenseitigen Anerkennung, im Dienste der rechtsschutzsuchenden Bügerinnen und Bürger.“, so ein wiener Mitglied der Standesvertretung. „Die Erfolge wurden durch diesen Entwurf, ohne nachvollziehbaren Grund, mit einem Schlag zunichte gemacht.“

Die Stellungnahme …

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