Neues Gericht: Doch mehr Unabhängigkeit

Nach harscher Kritik ändert Wien den Gesetzesentwurf für ein Verwaltungsgericht.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 26.11.2012)

Wien: Moderne Landesverwaltungsgerichte sollen künftig Entscheidungen von Landesbehörden überprüfen können: Das ist Teil der Verwaltungsgerichtsreform, die einhellig als wichtig gepriesen wird. Fast ebenso einhellig jedoch wurde die Novelle zur Umsetzung dieses Plans für das Bundesland Wien verrissen. Wie im Vorfeld (u. a. in der „Presse“) berichtet, brachte die Begutachtungsphase harsche Kritik.

Die Novelle sei „ein deutlicher Rückschritt“ gegenüber dem derzeitigen Rechtsschutzstandard, befand die Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate. Der „überschießende Einsatz von Rechtspflegern“ führe eine erstinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit „ad absurdum“, so die Richtervereinigung. Auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts bemängelte Verfassungswidrigkeiten. Zu den zentralen Vorwürfen zählte, dass der (nach politischen Überlegungen bestellte) Präsident des Gerichts und sein Vizepräsident durch Vorschlagsrechte für die Besetzung jenen Ausschuss dominieren, der für die sensible Zuteilung der Geschäftsfälle an die einzelnen Richter zuständig ist.

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„Föderaler Wettbewerb“ der Länder bei Erlassung dienstrechtlicher Vorschriften für Verwaltungsrichter

Für Christian Ranacher, Leiter des Verfassungsdienstes Tirol, ist dies der Standpunkt der Länder, solange Verfassungsgerichtshof oder Europäischer Gerichtshof nicht gegenteilige Entscheidungen treffen.

Im Rahmen des Symposions „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“ an der Wirtschaftsuniversität Wien hielt Christian Ranacher, Verfassungsdienst Tirol, einen Vortrag zum Thema  „Organisation und Dienstrecht: Anforderungen und Spielräume für die Gesetzgeber.“

Ranacher beleuchtete den Begriff des „Richters“ in der Bundesverfassung im Lichte der B-VG-Novelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten. Er gelangte zu dem Schluss, dass dem Verfassungsgesetzgeber ein einheitlicher Richterbegriff fremd sei.

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Ausschuss macht Weg frei für neues Finanzgericht

Bundesfinanzgericht ersetzt ab 2014 Unabhängigen Finanzsenat

Der Finanzausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch den Weg freigemacht für die Schaffung des Bundesfinanzgerichts mit 1. Jänner 2014. Das neue Gericht ersetzt den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) und ist Teil der im Mai im Nationalrat einstimmig eingeleiteten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Insgesamt entstehen elf Verwaltungsgerichte, die mehr als 120 weisungsfreie Berufungssenate und Sonderbehörden auflösen.

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Wien: UVS-Präsidentin fordert dreijährige Ausbildung für RechtspflegerInnen

In ihrer, auf wien.gv.at veröffentlichten Stellungnahme zum Entwurf des Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes kritisiert die Präsidentin des UVS Wien die kurze Ausbildungszeit der neuen RechtspflegerInnen. 

Rechtspfleger/innen müssten dort, wo sie bisher im österreichischen Rechtssystem eingesetzt wurden, nämlich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erster Instanz, eine dreijährige Ausbildung aufweisen.  Beim Landesverwaltungsgericht Wien sollen die Rechtspfleger/innen laut dem vorliegenden Entwurf, obwohl sie funktionell in der Rechtsmittelinstanz tätig sein werden, eine bloß einjährige Ausbildung erhalten.

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Symposion „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“

Die Institute für Öffentliches Recht und Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien luden am 16. und 17. November 2012 zum Symposion „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“. Namhafte Persönlichkeiten aus Lehre, Rechtsprechung und Verwaltung referierten und diskutierten über den Stand der Vorbereitungen zur Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte. Einmal mehr wurde deutlich, welche gravierenden Änderungen mit dieser Reform für die gesamte staatliche Verwaltung verbunden sind.

Die Vielzahl der Vorträge ermöglicht uns nur einen Teil davon zusammengefasst zu veröffentlichen.

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Entwurf: Burgenländisches Landesverwaltungsgerichts-Übergangsgesetz

Erforderliche organisatorische und personellen Maßnahme bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle

Die Landesverwaltungsgerichte müssen mit 1. Jänner 2014 ihre Tätigkeit vollinhaltlich aufnehmen. Sie ersetzen mit diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle derzeit noch bestehenden Berufungsinstanzen und Sonderbehörden und entscheiden grundsätzlich unmittelbar nach der (erstinstanzlichen) Verwaltungs-behörde.

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Statistikfieber, Baustellen & Energiewende

Gerade im Hinblick auf die Aufgabe der Justiz, Rechtsfrieden herzustellen, wäre es lohnend, die Energie, die immer wieder an den Baustellen vorbeifließt, gezielt dorthin zu wenden. von Charlotte Schillhammer Da wären einmal die großen „Klassiker“ wie etwa die teilweise Abhängigkeit der Justiz von der Verwaltung, die (partei-) politische Weisungsspitze der Anklagebehörde oder seit kurzem die …

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Finanzgericht: Ministerium reagiert auf Kritik

Prompt reagiert hat das Finanzministerium auf die heftige Kritik der Personalvertretung und der Richtervereinigung am Begutachtungsentwurf zum Bundesfinanzgericht.  Die Regierungsvorlage, welche gestern im Ministerrat beschlossen wurde, wurde weitgehend abgeändert.

Der Begutachtungsentwurf zum Bundesfinanzgericht ist im Begutachtungsverfahren auf teilweise heftige Kritik gestoßen. Nach Auffassung der Personalvertretung des Unabhängigen Finanzsenates erfüllte der vorgelegte Entwurf die vom Verfassungsgesetzgeber angestrebte Verbesserung des Rechtsschutzes nicht. Vielmehr sei ein Rückschritt im Rechtsschutzstandard gegenüber dem status quo im Unabhängigen Finanzsenat erfolgt. Das sei ua an der Machtverschiebung von der Vollversammlung zum Präsidenten und somit von der Selbstverwaltung zur weisungsgebundenen, monokratischen Justizverwaltung erkennbar.

Die Richtervereinigung kritisierte in ihrer Stellungnahme, der Justizverwaltung komme im Entwurf durch ein zum Teil an frühere Ministerialbürokratie erinnerndes neu einzurichtendes hierarchisches und monokratisch geleitetes System von Justizverwaltungsorganen ein unangebrachtes Gewicht zu. Insgesamt erscheine daher der Weg vom UFS zu einem vollen Verwaltungsgericht im Sinne der Bundesverfassung, den dieses Gesetz entsprechend dem Wunsch des Verfassungsgesetzgebers beschreiten sollte, bei der hier vorliegenden Umsetzung teilweise nicht nach vor sondern zurück zu führen, sodass das aufgetragene Ziel verfehlt werde.

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Warum ein Kostenersatz bei den neuen Verwaltungsgerichten sinnvoll wäre

Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit macht Verfahren komplexer. Es wäre daher fair, wenn man seine Aufwendungen nach erfolgreicher Klage zurückbekommt.

PETER SANDER (Die Presse)

Auf der Hand liegt, dass man das AVG, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, welches das verfahrensrechtliche Tätigwerden von Verwaltungsbehörden und auch der von den neuen Verwaltungsgerichten zu ersetzenden unabhängigen Senate, Kommissionen und sonstigen Behörden regelt, nicht eins zu eins auch für Gerichte heranziehen kann. An der Frage, ob es bei geringfügigen Adaptierungen bleiben kann oder ob ein gänzlich neues (an den Zivilprozess angelehntes) Regime nötig und/oder zweckmäßig ist, scheiden sich die Geister – und sie darf und soll zu Recht diskutiert werden. Eines ist aber wohl sicher: Das neue Verfahrensrecht wird komplexer und formalistischer werden müssen.

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