Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und die Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der GÖD üben harte Kritik am Entwurf eines Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien (VGWG)
Wien komme, als der weitaus größten Verwaltung aller Bundesländer und mit Rücksicht auf seine besonderen Stellung hinsichtlich der hier getroffenen Ausführungsgesetzgebung nicht zuletzt angesichts des Gebots weitestgehend einheitlicher Regelungen im gesamten Bundesgebiet besondere Bedeutung zu. Der vorliegende Entwurf eigne sich allerdings nicht als Vorbild.
Der vorliegende Entwurf entspreche den aus den verfassungs- und europarechtlich abzuleitenden Vorgaben in entscheidenden Punkten nicht. Auffällig sei, dass der Entwurf bisweilen zwar Anklänge an den für die ordentliche Gerichtsbarkeit geltenden Regelungen (RStDG und GOG) nimmt, jedoch diese Regelungen in einer der Unabhängigkeit der Rechtsprechung abträglichen Weise verkürze. Dass offenbar einzelne nicht näher genannte Aufgaben der Landesregierung vorbehalten bleiben, stelle ein Einfallstor für Einfluss der zu Kontrollierenden auf die Kontrollore dar.
Der Einsatz von Rechtspflegern sei bei weitem überschießend und führe den Zweck eines verbesserten Rechtsschutzes durch Einführung einer erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit ad absurdum. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sei es undenkbar, Rechtspfleger zur Überprüfung der Richtigkeit von Entscheidungen heranzuziehen.