Erratum

Auch das Ukrainische Vewaltungsgericht kennt keine Dienstzeitregelung für RichterInnen

Im ZUV-Interview mit Univ. Prof. Öhlinger fragten wir u. A. nach dem Gestaltungsspielraum der Landesgesetzgeber bezüglich arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für die Verwaltungsrichter, da einige Länder überlegten, Dienstzeiten und Anwesenheitspflichten für Richter vorzuschreiben. In diesem Zusammenhang stellten wir fest, Vergleichbares gäbe es nach unseren Informationen in Europa nur noch beim Ukrainischen Verwaltungsgericht.

Dazu teilte uns unsere Kollegin Oksana Andrusenko vom Verwaltungsgericht Kiew mit, dass es auch in der Ukraine keine Arbeitszeitregelungen für RichterInnen gibt.

Wir bedauern diesen Irrtum!

Teilen mit: