VwGH Judikatur / Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung auf Drogeneinfluss nach der StVO

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) setzte sich in seiner Entscheidung vom 13.11.2024, Ro 2023/02/0021, mit der Frage auseinander, ob es sich um eine Verweigerung des Drogentests handelt, wenn ein Lenker die Untersuchung zunächst verlangt, sich selbst aber in weiterer Folge – wenn auch fahrlässig – in einen Zustand versetzt, der die Untersuchung verunmöglicht. Der VwGH sprach in diesem Fall aus, dass der Lenker objektiv ein Verhalten gesetzt hat, dass das Zustandekommen der amtsärztlichen Untersuchung verhindert hat und dies als Weigerung zu werten ist. Auch subjektiv war die Weigerung dem Fahrer vorwerfbar.

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Tätigkeitsbericht BVwG für das Jahr 2023 zeigt weiterhin großen Aktenzuwachs

Der Tätigkeitbericht des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) für das Geschäftsjahr 2023 (1. Februar 2023 bis 31. Jänner 2024) wurde nun veröffentlicht und bestätigt sich der Trend nach weiterhin hohem, ansteigendem Akteneinlauf. Zukünftig soll auf die Einhaltung der gesetzlichen Entscheidungsfristen (in der Regel sechs Monate) geschaut werden. Dahingehend konnte schon 2023 eine Verbesserung festgestellt werden, da bereits ca. 60% der Fälle innerhalb der Frist erledigt wurden (2022 nur 48%) und der Anteil der Verfahren, die länger als zwei Jahre dauern, reduziert wurde. Auch die Fristsetzungsanträge waren rückläufig von 370 auf 200.

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Versuchte Einflussnahme auf die unabhängige Rechtsprechung?

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am Freitag die Anträge auf Bewilligung zur Errichtung des Bundesstraßenbauvorhabens „S 8 Marchfeld Schnellstraße“ abgewiesen. Die Alternativenprüfung durch das BVwG hat ergeben, dass eine zumutbare Alternative zum Einreichprojekt vorhanden ist. Als Reaktion auf diese Entscheidung hat der Landeshauptfrau-Stellvertreter von Niederösterreich Landbauer (FPÖ) nach Meldungen auf noe@orf.at ausgeführt, dass diese Entscheidung auch Anlass sei, eine Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich anzudenken, „dass eben die Interessen der Bürger Gehör finden“.

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Welche Posten die nächste Regierung besetzen muss – und wie das ohne Sideletter gehen könnte

Nach den Ausführungen des Bundeskanzlers sollen künftig keine Sideletters vorgesehen und damit Postenbesetzungen transparent gemachen werden. Wie genau Postenbesetzungen vorgenommen werden sollen, bleibe offen. Der Standard schlägt in einem Beitrag vor, dass ein Lösungsweg über ein System führen könnte, wie es mittlerweile am Obersten Gerichtshof (OGH) gesetzlich vorgesehen sei. Dort müsse die Justizministerin ihre Entscheidung basierend auf den Vorschlag einer unabhängigen Kommission im Fall einer Abweichung vom Reihungsvorschlag schriftlich begründen. Das sorge für Transparenz und mache Personalentscheidungen überprüfbar.

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Allein der Verzicht auf Sideletter macht Ernennungsverfahren nicht transparenter

Markus Thoma, Sprecher des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen, zeigt in seinem Gastkommentar im Standard auf, dass der Verzicht auf Sideletter bei der Postenbesetzung bei Gericht längst nicht alle offenen Fragen löse. Er repliziert dabei auf die Aussage des Bundeskanzlers kürzlich in der ZIB 2, er wolle Jobbesetzungen transparent ins Regierungsprogramm aufnehmen. Dazu müsse das Regierungsprogramm – so Thoma – konkrete gesetzliche Schritte zu transparenten Besetzungsverfahren unter Einbindung der Justiz und gerichtlicher Überprüfbarkeit vorsehen, um den europäischen Standards zu entsprechen.

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OVG NRW: Grundsatzentscheidungen zum Vorrang von Klimaschutz vor Denkmalschutz

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) stellte in zwei Grundsatzurteilen vom 27.11.2024, 10 A 2281/23 und 10 A 1477/23, klar, dass bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energie die Belange des Denkmalsschutzes überwiegt. Die Eigentümer eines Wohnhauses in Düsseldorf und eines Baudenkmals in Siegen haben demnach Anspruch darauf, Solaranlagen auf ihre Gebäude setzen zu dürfen.

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Neubeurteilung der Bewerber für die Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts Münster

Nachdem das deutsche Bundesverfassungsgericht eine neuerliche Überprüfung des Auswahlverfahrens für die Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster angeordnet hat, sollen nun alle drei Bewerber neu beurteilt werden, womit das Beschwerdeverfahren des unterlegenen Kandidaten, in dem hochrangige Politiker als Zeugen geladen worden seien, eingestellt habe werden können.

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Große Arbeitsbelastung und damit einhergehend große Unzufriedenheit am Verwaltungsgericht Wien

Wie die Presse im letzten Rechtspanorama berichtet, sei die Belastung der Richter:innen am Verwaltungsgericht Wien (VGW) größer, als an den anderen Verwaltungsgerichten. Ursache sei u.a., dass sich an diesem Gericht viele und schwierigere Verfahren konzentrieren. Der Erledigungsanspruch an die Richter:innen sei daher nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ ein höherer.

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KI im Verwaltungsverfahren

Claudia Wutscher, assoziierte Professorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU Wien und Director des WU Legal Tech Centers, befasst sich mit dem Einsatz von KI im Verwaltungsverfahren. Als Hilfsmittel haben KI-Systeme vielfältige Einsatzmöglichkeiten und seien zum Teil bereits Realität. Dies sei auch verfassungsrechtlich unter gewissen Voraussetzungen gedeckt. Im verwaltungsgerichtlichem Verfahren seien die Grenzen enger, da die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit zu beachten sei.

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Veranstaltungstipp: Verwaltungsgerichtlicher Vergleich am 27.11.2024 in Graz

Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen  hat gemeinsam mit der Uni Graz eine Initiative angestoßen, die zu einer Fortentwicklung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beitragen soll. Mit dem Tag des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sollen prozessrechtliche Themen auf wissenschaftlicher Basis beleuchtet werden. Dem Anfang der Reihe ist der verwaltungsgerichtliche Vergleich gewidmet. Streitschlichtung und die Herstellung von Rechtsfrieden ist eine zentrale Aufgabe der Gerichtsbarkeit. Durch das Fehlen von entsprechenden Instrumenten im Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte sind einem echten Prozessvergleich jedoch enge Grenzen gesetzt. Einen Beitrag aus wissenschaftlicher Sicht zur Fort- und Weiterentwicklung dieses Instruments soll die Veranstaltung am 27. November 2024 in Graz liefern.

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