Zweijahresbericht des LVwG Salzburg wurde veröffentlicht

Das LVwG Salzburg berichtet über seine Tätigkeit nur alle zwei Jahre und hat dies nun für die Jahre 2022 und 2023 gemacht.

Neben der Präsidentin und dem Vizepräsidenten waren 13 Richterinnen und 13 Richter bzw. 12 Richter im Jahr 2023 beschäftigt, insgesamt waren 28,5 Vollzeitäquivalenten im Dienstpostenplan vorgesehen.

Der Stand der offenen Verfahren konnte zum Ende der Berichtsperiode auf 641 drastisch gesenkt werden. Insgesamt waren 2.440 Akten im Jahr 2022 eingegangen und konnten 2.809 Angelegenheiten erledigt werden, darunter 1074 Abweisungen. Es gab 220 Revisionen an den VwGH und 91 Beschwerden an den VfGH, dh in nur 8 % der Fälle wurde der Weg zu den Höchstgerichten eingeschlagen. In 28 Fällen hat der VwGH der Revision zumindest teilweise stattgegeben; in 7 Fällen wurde der Beschwerde am VfGH Folge gegeben.

Im Jahr 2023 gab es einen Akteneingang von 2312 Akten und konnten 2450 Angelegenheiten erledigt werden, darunter 976 Abweisungen. Es gab 190 Revisionen an den VwGH und 69 Beschwerden an den VfGH, dh auch 2023 war in rund 92 % der Fälle die Entscheidung des LVwG Salzburg endgültig. In 29 Fällen hat der VwGH der Revision zumindest teilweise stattgegeben; in 5 Fällen wurde der Beschwerde am VfGH Folge gegeben.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag unter 4 Monaten. Der Schwerpunkt beim Aktenanfall lag in beiden Jahren beim Verkehrsrecht. Die Erledigungen in Angelegenheiten des VStG waren etwas höher als im Bereich AVG.

Seit 2016 arbeitet das LVwG mit einer auf dem elektronischen Akt des Amtes der Landesregierung basierenden Software-Lösung (Aktenverwaltung Landesverwaltungsgericht), die laufend verbessert wird, wobei allerdings die Originalakten noch als Papierakten geführt werden. Die Versendung amtssignierter Erledigungen erfolgt seither elektronisch. Ab 2019 setzte das LVwG Salzburg auf den Videodolmetsch.

Aufgrund der hohen Anzahl an zu veröffentlichenden Entscheidungen (5.259 abgefertigte
Entscheidungen in den Berichtsjahren 2022 und 2023 im Vergleich zu 1.477 veröffentlichten Entscheidungen in den Jahren 2020 und 2021) wurden bereits Projekte zur Evaluierung
der Einbindung von KI-unterstützten Pseudonymisierungs-Tools gestartet. Die richterliche Freigabe erfolgt seit März 2023 elektronisch und werden dann die Entscheidungen auf der eigenen Website des LVwG www.lvwg-salzburg.gv.at veröffentlicht. In den Berichtsjahren wurden 28 ausgewählte Entscheidungen und 62 Rechtssätze in das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) eingespeist.

Hier geht’s zum Tätigkeitsbericht …

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