Forderung der institutionellen und strukturellen Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz von der Politik

Der Bericht der Untersuchungskommission zur Aufklärung des Verdachts der politischen Einflussnahme auf die österreichische Justiz stellt der Justiz grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus. Im Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zu beachten, dass diese nicht Gegenstand der Untersuchung war.

Der Bericht bringt aber klar hervor, dass eine enge Verquickung von Justiz und Politik dem Ansehen des Rechtsstaates schadet und die Gewaltenteilung in Frage stellt. Dass es mögliche Einflussnahmen auch nicht in Einzelfällen (beispielweise für Prominente oder Politiker) geben darf, sollte in der gewaltenteiligen Demokratie ein Selbstverständnis sein. Dass die Realität in besonderen Einzelfällen manchmal anders aussieht, zeigen die von der Kommission aufgedeckten Beispiele.

Zur Sicherstellung einer in allen Bereichen gut funktionierenden Justiz müssen daher strukturelle Änderungen eingeführt werden. Dies beginnt im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei einem transparenten Auswahl- und Ernennungsverfahren für alle RichterInnen einschließlich der PräsidentInnen und VizepräsidenInnen nach objektiven Kriterien anhand von verbindlichen Besetzungsvorschlägen durch richterliche Gremien, deren Zusammensetzung bereits im Vorhinein klar festgelegt ist, einschließlich einer gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit. Dies geht weiter zu einer Weisungsfreistellung aller PräsidentInnen der Verwaltungsgerichte in Ausübung von Justizverwaltung und führt schließlich zu einer Selbstverwaltung der Justiz frei von politischen Einflussnahmemöglichkeiten. Dies sind Anliegen, die die Standesvertretung der VerwaltungsrichterInnen seit langen hat und auch immer wieder einfordert.

Aus Anlass dieses Berichts wird erneut appelliert, die Unabhängigkeit der Justiz in allen ihren Teilen zu respektieren und das politische Handeln danach auszurichten.

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